Versicherungen

Versicherungen Darf’s zum Kaffee noch eine Police sein?

[13:04, 09.06.10]


Tchibo beharrt darauf, Versicherungen über seine Internetseiten anzubieten. Deshalb geht der Kaffeeröster gegen ein Urteil vor, das ihm diese Praxis verbietet.


 

Tchibo hat gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg Berufung eingelegt. Die Richter hatten dem Kaffeeröster untersagt, Versicherungen über das Internet zu vermitteln.

Ein Sprecher des Hansetischen Oberlandesgerichts bestätigte auf Anfrage eine Meldung des Finanzinformationsdienstes „markt intern“ (Az. 5 U 79/10). Ein Tchibo-Sprecher hatte bereits kurz nach dem Urteil mitgeteilt, man beharre auf der Rechtsmeinung, nur Tippgeber für Versicherungen zu sein und nicht selbst zu vermitteln. Das Landgericht hatte nach Angaben von „markt intern“ in der mündlichen Verhandlung geäußert, dass der Endverbraucher wegen der Gestaltung der Internetseite davon ausgehe, seinen Vertrag über das Tchibo-Portal abzuschließen. Außerdem gebe es spezielle Vergünstigungen, die nur Tchibo-Kunden beim Abschluss der beworbenen Versicherungen geboten werden. Tchibo bewirbt im Internet Policen von Asstel, der Direktversicherungs-Tochter des Gothaer-Konzerns. (Az. 408 O 95/09)

In dem Prozess ging es um die Frage, ob Tchibo lediglich als Tippgeber oder als Vermittler tätig ist. Tippgeber haben keine gesetzlichen Vorschriften zu beachten, Vermittler dagegen müssen registriert sein, eine bestimmte Mindestqualifikation aufweisen und eine Vermögensschaden-Haftpflichtpolice abgeschlossen haben. Das Gericht sah nun eine Vermittlertätigkeit als gegeben an. Geklagt hatte der Düsseldorfer Verein Wirtschaft im Wettbewerb (WiW). Dessen Geschäftsführerin Viola Huber begrüßte das Urteil. Die Anforderungen an Vermittler würden sich als wirkungslos erweisen, wenn ein Unternehmen „unter dem Deckmantel der Tippgeber-Eigenschaft“ diese Vorgaben aushebeln könne.

Bereits vor einem Jahr hat Tchibo den Vertrieb von Investmentfonds eingestellt. Damals hatte es eine Abmahnung durch den WiW-Mitgliedsverein AfW gegeben. Eine Tchibo-Sprecherin hatte damals betont, der Verkaufsstopp habe mit der Abmahnung nichts zu tun. Die Nachfrage sei eingebrochen. Tchibo hatte damals mit Comdirect kooperiert.



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