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Urteil BGH spricht geprellten Phoenix-Anlegern auch Provisionen zu

[14:57, 16.11.11]


Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen muss den Opfern der Investmentgesellschaft noch mehr zahlen als bisher geplant - und gerät dadurch in finanzielle Schwierigkeiten.


Die 30 000 geprellten Anleger der betrügerischen Investmentgesellschaft Phoenix Kapitaldienst müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) auch für ihre gezahlten Provisionen entschädigt werden. Phoenix hätten die Bestandsprovisionen nie zugestanden, weil das Unternehmen das Geld der Anleger nicht investiert, sondern ein Schneeballsystem aufgebaut hatte, hieß es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des BGH. Damit muss die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) die Bestandsprovisionen und Verwaltungsgebühren bei der Berechnung der Kundenansprüche einbeziehen.

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Die Richter des Elften Zivilsenats gaben einer Anlegerin Recht. Sie hatte die EdW auf Auszahlung der von ihr an Phoenix ausbezahlten Provisionen verklagt. Die Vorinstanzen hatten ihren Forderungen nur zum Teil stattgegeben (Az.: XI ZR 67/11).

Nach dem Urteil muss die EdW noch mehr Geld an die Anleger auszahlen. Ihre Finanzprobleme dürften damit wachsen. Bereits im September hatte der BGH geurteilt, dass die Ansprüche der Anleger sofort fällig seien und spätestens drei Monate nach Feststellung von Berechtigung und Höhe ausgezahlt werden müssen. Doch die EdW musste schon Kredite des Bundes über 270 Mio. Euro in Anspruch nehmen, um die Kunden auszuzahlen. Bis dahin waren bereits 160 Mio. Euro Entschädigung gezahlt worden.

Die EdW ist zuständig für die Entschädigung der Kunden von Anlagefirmen, die keine Banken sind. Zahlreiche Mitglieder der Einrichtung gehen juristisch gegen die Sonderbeiträge vor, die sie für Phoenix von ihnen verlangt hat. Der Zusammenbruch der Investmentgesellschaft, die sich vor allem am Graumarkt tummelte, war 2005 einer der spektakulärsten Anlegerbetrugsfälle in Deutschland. Spätestens seit 1998 hatte Phoenix das Geld der Kunden größtenteils nicht mehr in Termingeschäfte an, sondern nutzte die Zuflüsse dazu, um Verluste auszugleichen. Mit den Scheingewinnen wurden die Altanleger ausgezahlt. Früheren BGH-Angaben zufolge haben von den etwa 30 000 geprellten Anlegern 2000 geklagt.

Die Klägerin im BGH-Verfahren hatte sich 1998 und 2002 mit fast 27 300 Euro - einschließlich Ausgabeaufschlag - am Phoenix Managed Account beteiligt, einer Art Fonds von Phoenix. Dafür zog das Unternehmen monatlich 0,5 Prozent Verwaltungsgebühren als Bestandsprovisionen ein.


 

© 2011 Reuters

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