Betroffen von der Flut waren vor allem Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, aber auch Bayern und Sachsen. Mehr als 180 Menschen starben. Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz twitterte, es dürfe niemand allein gelassen werden mit seinem zerstörten Haus oder seiner Wohnung.
Bund und Länder teilen sich für den Fonds eine Summe von 28 Milliarden Euro, zwei Milliarden stemmt der Bund alleine für zerstörte Infrastruktur. In einer ersten Tranche wird der Bund 2021 Mittel in Höhe von 16 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Ab 2022 werden die Mittel dann je nach Bedarf mobilisiert. Einen Nachtragshaushalt für dieses Jahr hält das Bundesfinanzministerium nicht für nötig, weil genügend Puffer vorhanden sind.
In der abschließenden Debatte im Bundestag sagte CDU/CSU-Fraktionsvize Andreas Jung, die Gedanken seien jetzt bei den Opfern. "Geld kann diesen Schmerz nicht lindern." Trotzdem solle bestmöglich geholfen werden. "Es muss schnell gehen." CDU-Politiker Thorsten Frei ergänzte, der Fonds sei ein Zeichen der Solidarität, um Schäden, die es so sonst nur in Kriegsgebieten gebe, zu beheben. Die Grünen forderten, auch konkret Konsequenzen für mehr Klimaschutz zu ziehen. "Das muss anders werden", sagte Klimaexperte Oliver Krischer.
Bundesjustizministerium Christine Lambrecht (SPD) betonte, durch die Flut seien viele Firmen unverschuldet in Schieflage geraten. Ihnen werde durch eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht geholfen. "Diese wird zunächst rückwirkend vom 10. Juli 2021 bis Ende Januar 2022 gelten. Dadurch verhindern wir, dass Unternehmen nur deshalb zum Insolvenzgericht gehen müssen, weil Unterstützungsleistungen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen." Frei sagte, es gebe es eine Option, die Maßnahme noch zu verlängern.
Die konkrete Verwendung der Mittel aus dem Hilfsfonds wird über eine Verordnung geregelt, die der Bundesrat am Freitag auch noch annehmen muss. Zunächst werden die Mittel nach einem festen Schlüssel verteilt - Rheinland-Pfalz bekommt 54,53 Prozent, Nordrhein-Westfalen 43,99 Prozent, Bayern 1,0 Prozent und Sachsen 0,48 Prozent. Sobald die Schäden noch klarer abzuschätzen sind, soll der Verteilungsschlüssel angepasst werden. Betroffene Haushalte und Unternehmen können in der Regel Entschädigungen von bis zu 80 Prozent des Schadens erhalten. "Hinzu kommen Leistungen Dritter zum Beispiel aus Versicherungen oder auch der gewährten Soforthilfe bis zu maximal 100 Prozent des ermittelten Schadens", so das Bundesfinanzministerium. Für Härtefälle soll es eigene Regelungen geben - dann können bis zu 100 Prozent ausgeglichen werden.
rtr