EU-Gutachterin hält Kopftuchverbot im Betrieb für Diskriminierung 13.07.2016 · 12:32 Uhr · Börse Online Redaktion Foto: Börsenmedien AG Es ging um den Fall einer Muslimin, deren französischer Arbeitgeber ihr das Tragen eines Kopftuches bei Kundenkontakten verboten hatte. Der EuGH kann dem Gutachten der Generalanwältin in seinem Urteil folgen, muss dies aber nicht zwingend tun.