WAHLBERECHTIGTE


Rund 60,4 Millionen Menschen sind bei der Bundestagswahl wahlberechtigt. Nach Angaben des Bundeswahlleiters gehen davon 4,6 Prozent das erste Mal zur Bundestagswahl. 38 Prozent der Wahlberechtigten sind älter als 59 Jahre, 51,7 Prozent der Wahlberechtigten sind Frauen.

Rund 60.000 Wahllokale sind am Wahltag von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet, rund 650.000 Wahlhelferinnen und -helfer sind am Start.

PARTEIEN UND KANDIDATEN


Bei der Bundestagswahl treten laut Bundeswahlleiter insgesamt 47 Parteien und 6211 Kandidaten, darunter 2024 Frauen oder 33 Prozent, in 299 Wahlkreisen und auf den Landeslisten an. In den Bundestag einziehen können aber nur Parteien, die in der Wählergunst die Fünf-Prozent-Hürde überspringen. Nach Umfragen sind dies CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP, AfD und Linkspartei.

598 Abgeordnete werden nach den Regelungen des Bundeswahlgesetzes mindestens in den Deutschen Bundestag gewählt. In der ablaufenden Legislaturperiode hatte das Parlament 709 Abgeordnete. Im neuen Bundestag könnte die Zahl der Mitglieder aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten noch sehr viel höher ausfallen.

STIMMEN


Jeder Wahlberechtigte hat eine Erststimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten (Direktmandat). Auf dem Stimmzettel ist diese auf der linken, schwarz gedruckten Hälfte zu finden. Zudem hat jeder eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei, die auf der rechten, blau gedruckten Seite des Stimmzettels liegt. Bei jeder Partei sind hier die jeweils aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten in der festgelegten Reihenfolge gelistet.

ÜBERHANG- UND AUSGLEICHSMANDATE


Holt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem Gesamtergebnis zustünde, erhält sie sogenannte Überhangmandate. Um das Verhältnis des Wahlergebnisses zu wahren, wird das für die anderen Parteien dadurch ausgeglichen, dass ihnen weitere Mandate über die Listen zugestanden werden, sogenannte Ausgleichsmandate.

FÜNF-PROZENT-HÜRDE


Um es in den Bundestag zu schaffen, muss eine Partei bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten. Eine Partei kann aber trotzdem in den Bundestag einziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate erringt. Dann kommen nicht nur die drei Abgeordneten aus den Wahlkreisen in den Bundestag, sondern es wird auch der Zweitstimmen-Anteil dieser Partei berücksichtigt - obwohl dieser unter der Fünf-Prozent-Hürde liegt. Erringt eine Partei nur ein oder zwei Direktmandate, so ziehen nur diese Abgeordneten in das Parlament ein.

Um im Bundestag den Fraktionsstatus zu erhalten, der mit zahlreichen Rechten verbunden ist, muss eine Partei mindestens fünf Prozent der Abgeordneten stellen. Ein Zusammenschluss von mindestens drei Abgeordneten, die weniger als fünf Prozent der Sitze hält, wird als Gruppe anerkannt. Ihr stehen weniger Rechte als den Fraktionen zu.

NACH DER WAHL


Der neu gewählte Bundestag muss sich spätestens 30 Tage nach der Wahl konstituieren, das heißt die Parlamentarier werden spätestens am 26. Oktober erstmals zusammenkommen. Die Fraktionen werden aber erfahrungsgemäß in der ersten Woche nach der Wahl erstmals zusammenkommen, um ihre Führung zu wählen.

Parallel dazu müssen die Parteien eine Regierung bilden, die die Mehrheit im Bundestag haben muss. Eine Frist für die Bildung einer Regierung gibt es nicht. Nach der Bundestagswahl im September 2017 dauerte es bis zum 15. März 2018, bis Kanzlerin Angela Merkel und damit die neue Bundesregierung vom Bundestag gewählt wurde.

KOALITIONEN


Erstmals in der bundesdeutschen Geschichte ist die Bildung einer Koalition aus drei Parteien absehbar. Für die klassischen Lager Schwarz-Gelb und Rot-Grün dürfte es nach den derzeitigen Umfragen nicht ausreichen. Eine Fortsetzung der großen Koalition - ob Unions- oder SPD-geführt - ist nach Aussagen der Verantwortlichen so gut wie ausgeschlossen. Möglich wären die Bildung einer rot-grün-roten oder einer Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP sowie ein Jamaika-Bündnis aus Union, Grünen und FDP und eine sogenannte Deutschland-Koalition aus Union, SPD und FDP.

ERGEBNIS DER BUNDESTAGSWAHL 2017


Bei der Abstimmung vor vier Jahren erhielten CDU/CSU 32,9 Prozent der Stimmen und holten 246 der insgesamt 709 Sitze im Deutschen Bundestag. Sie ging eine große Koalition mit der SPD ein, die auf 20,5 Prozent (153 Sitze) kam. Die Grünen erhielten 8,9 Prozent (67 Sitze), die FDP 10,7 Prozent (80 Sitze) und die Linke 9,2 Prozent (69 Sitze). Die AfD zog erstmals in den Bundestag ein und wurde mit 12,6 Prozent (94 Sitze) größte Oppositionspartei. Die Wahlbeteiligung lag bei 76,2 Prozent.

rtr