€URO AM SONNTAG: Grundstücks- und Immobilienbesitzer sollen seit dem 1. Juli ihre Grundsteuererklärung übers Steuerportal Elster abgeben. Gleich zu Beginn gab es technische Probleme. Kein guter Start in eine neue digitale Ära, oder?
SIBYLLE BARENT: Das war vorhersehbar. Etwa 36 Millionen Grundstücke und Immobilien müssen neu bewertet werden. Wir haben viele ältere Mitglieder, die im Vorfeld Bedenken hatten. Schließlich besteht eine Pflicht, die Daten digital zu melden. Nun ist die Finanzverwaltung der Datenmasse scheinbar nicht gewachsen, was peinlich und ärgerlich ist. Man hätte das einfacher gestalten können.
Inwiefern?
Manche Daten, die Eigentümer mühselig zusammensuchen, liegen den Behörden schon vor. Problematisch ist auch die knappe Abgabefrist bis zum 31. Oktober. Den Zeitraum sollte man verlängern. Einige Eigentümer haben Probleme, Informationen rechtzeitig zu bekommen.
Um welche Daten geht es dabei?
Insbesondere das Ermitteln der genauen Wohnfläche kann schwierig sein, wenn ein Haus älter ist und Unterlagen zu An- oder Umbauten fehlen. Die bekommt man zwar beim Bauamt, allerdings muss man die Herausgabe beantragen. Das kann dauern. Betroffene haben immerhin die Möglichkeit, eine Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung zu beantragen. Die sollten sie nutzen.
Können Steuerberater das übernehmen?
Der Aufwand ist relativ groß für die Steuerberater, dementsprechend hoch fallen die Honorare aus. Liegt das Haus in einem Bundesland, das mit dem Bundesmodell arbeitet, kann der Eigner Daten unter Umständen unter www.grundsteuererklaerungfuerprivateigentum.de melden. Wer keinen Computer hat, sollte beim Finanzamt Vordrucke beantragen.
groe