Das Handelsabkommen besagt, dass Großbritannien den Binnenmarkt und die Zollunion der EU am 31. Dezember um Mitternacht (MEZ, 23.00 Uhr GMT) verlässt. Es gibt anschließend keine Zölle und keine Importquoten für den Güteraustausch zwischen dem Vereinigteten Königreich und der EU.
Beide Seiten hatten am Donnerstag (Heiligabend) nur sieben Tage vor Ablauf der Einigungsfrist nach monatelangem zähem Ringen ein Abkommen erzielt. Es muss nun vom EU-Parlament, dem britischen Parlament und den 27 EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Das EU-Parlament will dies Anfang kommenden Jahres tun.
Am Montag will sich das Bundeskabinett in einer Schaltkonferenz mit dem Vertrag befassen. Dieser legt fest, dass Handel und Investitionen Bedingungen für einen fairen und offenen Wettbewerb benötigen. Sollte es zwischen beiden Seiten allerdings zu "erheblichen Differenzen" hinsichtlich der Regeln kommen, dann können sie die Vereinbarung "wieder ins Gleichgewicht bringen". Auf beiden Seiten soll es etwa eine unabhängige Instanz geben, die die Rechtmäßigkeit von Subventionen kontrolliert.
Zum Streitpunkt Fischereirechte wurde Folgendes vereinbart: Die neuen Regeln, die die Fangmengen von Schiffen aus der EU in britischen Gewässern bestimmen, gelten für fünfeinhalb Jahre. Anschließend soll es dazu jährliche Festlegungen geben.
Ferner verständigten sich beide Seiten darauf, dass Großbritannien gemeinsame Sicherheitseinrichtungen wie die europäische Polizeibehörde Europol verlässt. Allerdings soll es weiterhin Kooperationen beim Austausch von Fahrgastinformationen, DNA-Proben, Fingerabdrücken und Fahrzeugzulassungsdaten geben
rtr