Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD haben bei ihren zweistündigen Beratungen am Donnerstag im Kanzleramt unter anderem ein beschleunigtes Asylverfahren und einen einheitlichen Flüchtlingsausweis beschlossen, der Bedingung für den Bezug von Geld- und Sachleistungen sein soll. Nach zwei Wochen des öffentlichen Schlagabtauschs betonten sie, die Koalition sei "sich einig, die Herausforderung der Flüchtlingsbewegung gemeinsam zu meistern". Das acht Seiten umfassende Papier sieht unter anderem vor:

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FLÜCHTLINGSAUSWEIS

: Für alle Asylbewerber und Flüchtlinge soll es einen einheitlichen Ausweis und eine Datenbank geben. Bisher können sich Bundesamt für Migration, Bundesagentur für Arbeit, Bundespolizei und andere Behörden untereinander nicht austauschen, weil die technischen Voraussetzungen fehlen. Der Ausweis soll Voraussetzung für einen Asylantrag sowie für die Beantragung und Gewährung von Leistungen sein. Das dafür nötige Gesetz soll in diesem Jahr in den Bundestag eingebracht und "zügig" verabschiedet werden.

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BESCHLEUNIGTES ASYLVERFAHREN

: "Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern, mit Wiedereinreisesperren, mit Folgeanträgen oder ohne Mitwirkungsbereitschaft wird ein beschleunigtes Asylverfahren durchgeführt." Innerhalb von drei Wochen soll ihr Verfahren einschließlich des möglichen Widerspruchs vor einem Verwaltungsgericht beendet sein. Dazu werden bundesweit drei bis fünf "besondere Aufnahme-Einrichtungen" bestimmt, aus denen abgelehnte Bewerber auch in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden. Die ersten beiden Einrichtungen sollen in Bamberg und Manching entstehen.

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RESIDENZPFLICHT

: Für die betreffenden Flüchtlinge gibt es Geld- und Sachleistungen erst, wenn sie in einer solchen Aufnahme-Einrichtung sind. Sie dürfen den Landkreis nicht verlassen. Das bedeutet die Wiedereinführung einer verschärften Residenzpflicht für diesen Personenkreis. Verstöße werden mit dem Wegfall des Leistungsanspruchs geahndet, der Asylantrag ruht dann. Soll das Verfahren fortgesetzt werden, muss ein Wiederaufnahmeantrag gestellt werden. Dies ist nur einmal und nur in der zuständigen Einrichtung möglich.

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ABSCHIEBUNGEN

: "Die Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen, deren Antrag rechtskräftig und vollziehbar abgelehnt ist, erfolgt unmittelbar aus der Aufnahmeeinrichtung." Generell sollen Abschiebungen erleichtert werden. Die Bundesregierung will ein Gesetz ausarbeiten, um die Rahmenbedingungen für ärztliche Atteste zu präzisieren, mit denen Flüchtlinge ihre Abschiebung verhindern können.

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FAMILIENNACHZUG

: Für Flüchtlinge, die in Deutschland bleiben dürfen, aber nur "subsidiären Schutz" genießen, wird für zwei Jahre der Familiennachzug ausgesetzt. Das waren in den ersten zehn Monaten 2015 knapp 1400 Personen.

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SPRACHFÖRDERUNG

: Flüchtlinge sollen sich an den Kosten von Sprach- und Integrationsförderung indirekt selbst beteiligen, indem diese Kurse mit einem geringen Betrag auf das sozio-kulturelle Existenzminimum angerechnet werden. In SPD-Kreisen war von einem Betrag von fünf Euro im Monat die Rede.

- Zudem wird versichert, dass der Schutz der Außengrenzen der Europäischen Union (EU) wiederhergestellt werde, um die Zahl der Flüchtlinge zu verringern. Baldmöglichst soll ein EU-Türkei-Gipfel einberufen werden. Mit Blick auf afghanische Flüchtlinge sollen die "Entscheidungsgrundlagen" des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge überarbeitet und angepasst werden. Dies zielt darauf ab, Flüchtlinge in vermeintlich sichere Gebiete in Afghanistan abzuschieben: "Dies ermöglicht auch eine Intensivierung der Rückführungen." Die Zahl der Flüchtlinge aus Afghanistan war zuletzt rasch gestiegen: Allein im Oktober gab es laut Bundesinnenministerium von dort 31.000 Neuankömmlinge.

Reuters