WORÜBER WURDE VERHANDELT?
Von den Bürgern unbemerkt werden jedes Jahr zwischen den staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden) Steuereinnahmen in Milliardenhöhe umverteilt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass in ganz Deutschland ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, etwa für Straßen, Schulen, Polizei oder Verwaltung.
2015 wurden zwischen den Ländern Umsatzsteuereinnahmen von 7,9 Milliarden Euro umgeschichtet. Hinzu kamen 9,6 Milliarden Euro im eigentlichen Länderfinanzausgleich. Zusätzlich schleuste der Bund 3,8 Milliarden Euro in den Umverteilungsmechanismus.
Weil der jetzige Länderfinanzausgleich bis 2019 befristet ist und in dem Jahr auch der Solidarpakt II mit Ostdeutschland ausläuft, musste eine neue Übereinkunft gefunden werden.
WORAUF EINIGTEN SICH BUND UND LÄNDER?
Das System wird grundlegend geändert: Der - horizontale - Finanzausgleich der Bundesländer untereinander wird abgeschafft. Stattdessen wird ihre unterschiedliche Finanzkraft ab 2020 im Wesentlichen schon bei der Verteilung der Umsatzsteuer zwischen dem Bund und den Ländern ausgeglichen. Damit haben sich die Bundesländer in den Verhandlungen gegen den Bund durchgesetzt.
Der Bund zahlt in das neue Umverteilungsystem insgesamt 9,525 Milliarden Euro mehr ein als heute. 4,02 Milliarden Euro davon fließen als Mehranteil an der Umsatzsteuer an die Länder. 1,4 Milliarden Euro davon werden dynamisiert, also an die Aufkommensentwicklung der Steuer angepasst, der Rest ist fix.
Zudem erhöht der Bund seine direkten Zahlungen an die Länder, mit denen die nach der Umsatzsteuerverteilung noch verbliebenen finanziellen Unterschiede weiter geglättet werden.
WAS BEKOMMT DER BUND?
Eigentlich wollte Finanzminister Wolfgang Schäuble nicht mehr als 8,5 Milliarden Euro mehr in das Ausgleichssystem pumpen. Hier musste er nachgeben. Allerdings setzte er in den Verhandlungen an wichtigen Punkten Strukturveränderungen bei der Aufgabenverteilung zwischen den staatlichen Ebenen und bei der Kontrolle der Verwendung der Geldmittel des Bundes durch:
- Der Bund bekommt die alleinige Zuständigkeit für die Autobahnen, die künftig in einer privatrechtlich organisierten neuen Infrastrukturgesellschaft des Bundes organisiert werden. Dies ermöglicht zum Beispiel eine Öffnung für Privatinvestoren.
- Der Stabilitätsrat von Bund und Ländern überwacht künftig auch die Einhaltung von EU-Vorgaben für den Staatshaushalt und der Schuldenbremse in den Etats der Bundesländer.
- Die Online-Anwendungen der Verwaltung werden über ein vom Bund errichtetes zentrales Bürgerportal erreichbar gemacht.
- Der Bund kann künftig Verbesserungen der kommunalen Infrastruktur mitfinanzieren.
- Bei Mischfinanzierungen kann künftig auch der Bundesrechungshof die Mittelverwendung durch die Länder prüfen.
- Der Bund bekommt erweitere Weisungsrechte in der Steuerverwaltung.
- Die Finanzierungsverantwortung für den Unterhaltsvorschuss für nicht zahlungswillige Elternteile geht auf die Länder über.
WIE GEHT ES WEITER?
Für die Finanzreform sind zahlreiche Grundgesetzänderungen und eine umfangreiche Gesetzgebung erforderlich. Die Basis dafür ist nun rechtzeitig vor 2019 gelegt. Bayern und Hessen hatten vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den jetzigen Länder-Finanzausgleich geklagt. Diese Klage ziehen sie nun zurück.
rtr