Kommunen dürfen auf leerstehende Nebenwohnungen keine Zweitwohnungssteuer erheben. Von Michael H. Schulz
In den konkreten Fällen war jahrelang kein Strom und Wasser verbraucht worden (Az. 9 C 5.13 und 9 C 6.13). Die Zweitwohnungssteuer ist wie die Hundesteuer eine kommunale Aufwandsteuer. Der Obolus beträgt im Schnitt 10 Prozent der Jahresnettokaltmiete in Höhe der ortsüblichen Miete auf in der Regel nicht berufsbedingt genutzte Zweit- oder Nebenwohnungen. Die Zweitwohnungssteuer soll auch einen Ausgleich dafür schaffen, dass es für Einwohner mit Nebenwohnsitz kein Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich gibt.