Die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe gegen beide Angeklagte konnten im Rahmen der bereits erfolgten Beweisaufnahme bisher nicht ausreichend aufgeklärt werden. Das Gericht hatte Zweifel, dass die Beweisaufnahme vor Eintritt der Verjährung im März bzw. August 2018 abgeschlossen werden kann.

Die HRE-Pleite ist in Deutschland bis heute das wichtigste Kapitel der Finanzkrise, die 2007 in den USA wegen fauler Hypothekenkredite ausgebrochen war. Im September 2008 wurde das Münchner Institut vom Steuerzahler mit fast zehn Milliarden Euro gerettet, hinzu kamen Garantien bis zu 124 Milliarden Euro. Danach war Funke der meistgeschmähte Banker in Deutschland. Er flüchtete vor dem Zorn der Öffentlichkeit ins Ausland und arbeitete zeitweise als Immobilienmakler auf Mallorca. Die Staatsanwaltschaft warf Fell und Funke vor, die Öffentlichkeit bewusst über die Geldnöte der Immobilienbank getäuscht zu haben. Die Manager hatten die Vorwürfe zurückgewiesen.

Im äußersten Fall hätten den beiden Angeklagten mehrjährige Haftstrafen droht. Nun muss Funke 18.000 Euro zahlen, Fell 25.000 Euro. "Wir haben jetzt zwar keinen echten Freispruch", sagte Funkes Anwalt Wolfgang Kreuzer der Nachrichtenagentur Reuters. "Dafür haben wir die Gewissheit, dass das Verfahren endgültig abgeschlossen ist und nicht womöglich in die nächste Instanz geht." Auch Fells Anwalt Christian Sering begrüßte die Einstellung des Verfahrens. "Es wäre nicht sinnvoll gewesen, noch monatelang auf einen Freispruch zu warten. Das Verfahren hat meinen Mandanten massiv belastet."

Die Summe der Geldauflage orientiere sich an den aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Angeklagten, erklärte das Gericht. Beide gelten als unschuldig. Das Geld kommt gemeinnützigen Vereinen zugute.

Der Strafprozess gegen Funke und Fell war einer der letzten großen Gerichtsverfahren zur Aufarbeitung der Finanzkrise in Deutschland. Während der jahrelangen Ermittlungen schmolzen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bereits deutlich zusammen. Verfahren gegen sechs weitere ehemalige HRE-Vorstände waren in den vergangenen Jahren bereits gegen Geldauflagen eingestellt worden.

Auch andere Strafprozesse gegen Vorstände deutscher Banken, die sich in der Finanzkrise verhoben hatten, endeten mit Freisprüchen, Einstellungen oder Bewährungsstrafen. Ins Gefängnis musste bisher niemand. Nach Ansicht mehrerer Gerichte waren unternehmerische Fehlentscheidungen nicht mit kriminellem Verhalten gleichzusetzen.

Für Anleger, die wegen der Pleite der HRE auf Schadenersatz pochen, ist die Einstellung des Verfahrens gegen Funke und Fell tendenziell eine schlechte Nachricht. Das Oberlandesgericht München urteilte in einem von Aktionären geführten Schadenersatzprozess, der HRE-Vorstand habe Anleger getäuscht. Dieser Schadenersatzstreit liegt nun beim Bundesgerichtshof. Ein von der HRE-Hauptversammlung beauftragter Gutachter vertrat die Auffassung, dass die HRE-Banker trotz Managementfehlern nicht schuld an der Existenzkrise gewesen seien.

rtr