Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag, dass die Farbmarke für die Sparkassen in Deutschland weiterhin geschützt bleibt - und wies einen Löschungsantrag von Santander endgültig ab. Das Urteil zeigt, dass eine in Deutschland eingetragene Farbmarke auch in Zeiten eines grenzüberschreitenden europäischen Bankenmarktes Bestand haben kann.
Nach Einschätzung des BGH habe sich die Farbmarke im Verkehr für die Sparkassen durchgesetzt, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher zur Begründung. Das würde eine Zusammenschau zweier Gutachten ergeben. Weil jedenfalls im Jahr 2015 von einer Verkehrsdurchsetzung auszugehen sei, habe die eingetragene Farbmarke Rot für den deutschen Sparkassenverband weiterhin Bestand. (AZ: I ZR I ZB 52/15). rtr