In den Vorschlägen, denen EU-Parlament und Mitgliedsländer noch zustimmen müssen, sind einige Abweichungen von den Vorgaben des Baseler Bankenausschusses enthalten. Ziel ist es, EU-Banken im internationalen Wettbewerb nicht zu benachteiligen.

Die wichtigsten Eckpunkte:



KAPITALVORSCHRIFTEN


- Banken in der EU sollen eine verbindliche Verschuldungsquote (Leverage Ratio) von drei Prozent einhalten.
- Banken sollen eine verbindliche strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) ausweisen. Dadurch soll eine zu große Abhängigkeit von kurzfristigen Refinanzierungen am Interbankenmarkt verhindert werden, die als ein Grund für die Finanzkrise 2008 gilt. Die Quote soll mindestens 100 Prozent betragen. Dies bedeutet, dass Geldhäuser auch in Krisenzeiten über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr ihre Refinanzierung gewährleisten müssen.
- Die Kapitalanforderungen in den Handelsbüchern von Banken werden für Aktien, Anleihen und Derivate verschärft, weil diese ein höheres Risiko enthalten.
- Abweichend von den internationalen Vereinbarungen sollen die Regeln schrittweise über das Jahr 2019 hinaus eingeführt werden.
- Die EU-Kommission webt die Baseler Vereinbarungen für global systemrelevanten Banken zur sogenannten TLAC-Quote (Total Loss Absorbing Capacity) in die EU-Regeln ein. Mit diesem Puffer sollen Verluste besser abgefedert werden. Allerdings gibt es Anpassungen im Rahmen des in der EU gültigen Standards MREL (Minimum Requirement for own funds and Eligible Liabilities).



AUSNAHMEN FÜR KLEINERE BANKEN UND FÖRDERINSTITUTE


- Angesichts der Bedeutung von kleineren und mittleren Banken für die Kreditvergabe an die Wirtschaft will die EU-Kommission diese Institute entlasten. So soll der Verwaltungsaufwand verringert werden, indem bestimmte Vergütungsvorschriften entschlackt werden.
- Diese Banken können zudem Darlehen an kleinere und mittelgroße Unternehmen (KMU) weiterhin mit weniger Eigenkapital unterlegen. So sind wie bisher 23,8 Prozent bei der Hinterlegung abzugsfähig, wenn der Kredit unter 1,5 Millionen Euro liegt. Bei größeren Darlehen sollen 15 Prozent der verbleibenden Summe abgezogen werden können.
- Auch für Infrastrukturprojekte sollen die Kapitalanforderungen abgesenkt werden, was Förderbanken zugute kommen dürfte.
- Dass nur Institute mit einer Bilanzsumme von weniger als 1,5 Milliarden Euro Erleichterungen bei den Offenlegungspflichten und Meldeanforderungen erhalten sollen, stieß indes in der deutschen Bankenbranche auf Kritik.
- Die EU-Kommission will Kriterien festlegen, auf deren Basis bestimmte Institute von der Bankenregulierung ausgeklammert werden können, beispielsweise Förderbanken. Der deutsche Branchenverband VÖB begrüßt dies und will sich in das nun beginnende Gesetzgebungsverfahren "konstruktiv einbringen".



BANKEN AUS ÜBERSEE


- Geldhäuser aus Übersee sollen mehr Eigenkapital hinterlegen, wenn sie in der EU mehr als 30 Milliarden Euro verwalten. Zudem verlangt die EU-Kommission den Aufbau einer Holding, die eigenständig vom Mutterhaus ist und im Krisenfall besser abgewickelt werden könnte.