2018 verdonnerte die EU Google wegen illegaler Praktiken bei Android-Mobilgeräten zu einer Geldbuße von 4,34 Milliarden Euro. 2017 gab es bereits eine Strafe wegen unzulässiger Vorzugsbehandlung des eigenen Preisvergleichsdiensts von 2,42 Milliarden Euro.

Google werde eine Reihe von Änderungen einführen, um weitere Wettbewerbsbedenken der EU-Aufseher auszuräumen, teilte der Google-Manager Kent Walker in Brüssel mit, ohne sich auf die erneute Milliarden-Strafe zu beziehen. In den kommenden Monaten sollen etwa auf Android-Smartphones Alternativen zu Google sichtbarer werden. Einiges sei auch schon auf den Weg gebracht worden, betonte der Manager.

Der Google-Mutter Alphabet zufolge wird die Strafzahlung voraussichtlich noch im ersten Quartal anfallen. In dem nun entschiedenen Kartellverfahren ging es um Googles Anzeigendienst Adsense. Der Internetkonzern habe seine beherrschende Stellung bei der Vermittlung von Suchmaschinenwerbung missbraucht und damit seine Position zementiert, teilte die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager mit. Google habe bei der Vermittlung von Suchmaschinenwerbung den Wettbewerb ausgeschaltet, wodurch Konkurrenten und Verbrauchern Schaden entstanden sei.

Konkret seien für Internetseiten von Dritten vertragliche Beschränkungen eingeführt worden, die gegen das EU-Kartellrecht verstoßen hätten. Google habe durch diese restriktiven Klauseln mit Webseiten verhindert, dass Wettbewerber dort Werbeanzeigen platzieren konnten, erläuterte die EU-Kommission in Brüssel. Die Vergehen erstreckten sich auf einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren. Der Marktanteil von Google bei der Vermittlung von Suchmaschinenwerbung habe in diesem Zeitraum bei über 85 Prozent gelegen. 2016 habe der US-Konzern die Praktik nach einer Beschwerde der Kommission eingestellt.

rtr