Dabei erhielt sie Unterstützung von der Bundesregierung. Die Bundesbank verwies auf den Ausnahmecharakter der Käufe. Wann das EuGH sein Urteil fällen wird, ist noch unklar.

Das Kaufprogramm sei Staatsfinanzierung, sagte der Staatsrechtler Christoph Degenhart, der den Unternehmer Heinrich Weiss vertritt. "Es begünstigt zwangsläufig hoch verschuldete Staaten." Ähnlich argumentierte Hans-Detlef Horn, der für den AfD-Gründer und Europa-Politiker Bernd Lucke sprach. Die Käufe nähmen den Mitgliedstaaten den Anreiz, eine gesunde Haushaltspolitik zu verfolgen. Aus Sicht des Rechtsprofessors Dietrich Murswiek, der dem früheren CSU-Politiker Peter Gauweiler zur Seite steht, dehnt die EZB eigenmächtig ihr Mandat aus. "Der EZB fehlt jede demokratische Legitimation."

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2017 beschlossen, die Fragestellung dem EuGH zur Prüfung vorzulegen. Die Karlsruher Richter sahen "gewichtige Gründe", dass die Transaktionen gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoßen.

Die EZB erwirbt die Wertpapiere seit März 2015. Das Gesamtprogramm ist auf 2,6 Billionen Euro angelegt. Angesichts der verbesserten Wirtschaftslage in Europa sollen die Anleihenkäufe, die vor allem in Deutschland heftig kritisiert wurden, zum Jahresende aber auslaufen. Die EZB erklärte in einer Stellungnahme für das EuGH, sie habe die Fragen des Bundesverfassungsgerichts geprüft. Dabei habe sich aber nichts ergeben, was die Gültigkeit der Beschlüsse zu den Anleihenkäufen antasten könne.

Die Bundesregierung stärkte der EZB den Rücken. Die Käufe seien "derzeit noch mit den Verträgen vereinbar", sagte ihr Rechtsvertreter, Ulrich Häde, in Luxemburg. Allerdings sollten diese so ausgelegt werden, dass eine unbegrenzte Haftung der nationalen Notenbanken für die Verluste anderer Zentralbanken nicht zulässig sind. Die Bundesbank bekräftigte, dass die Käufe mit besonderen Problemen behaftet seien. Sie sollten daher Ausnahmesituationen vorbehalten sein.

Bis der EuGH die Fragen beantwortet hat, ist das Verfahren in Karlsruhe unterbrochen. Erst nach der Entscheidung des EuGH wird das oberste deutsche Gericht abschließend über die Verfassungsbeschwerden urteilen.

rtr