FINANZMARKT

Seit dem 01. August dürfen keine Anleihen und andere Wertpapiere mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen der russischen Institute Sberbank, VTB, Vnesheconombank (VEB) sowie der Landwirtschaftsbank Rosselkhozbank in der EU gehandelt werden. Voraussetzung für dieses Verbot ist, dass die Papiere von einem russischen Institut stammen, das zu mehr als 50 Prozent in Staatsbesitz ist und ausdrücklich damit beauftragt wurde, die Wettbewerbsfähigkeit der russischen Wirtschaft zu fördern. Ableger der Banken in der EU dürfen zwar weiter Geld einsammeln, allerdings nicht im Auftrag ihrer russischen Muttergesellschaften. Wie das kontrolliert werden kann, ist Experten zufolge aber fraglich.

Die Kriterien sollen EU-Diplomaten nun so ausgeweitet werden, dass neben Banken auch andere staatliche Institutionen von den Strafmaßnahmen betroffen sind und die Verbote für Wertpapiere bereits ab einer Laufzeit von 30 Tagen gelten. Auch die Vergabe größerer Kredite durch mehrere Banken soll dann untersagt sein. Ins Visier geraten damit auch die Ölkonzerne Rosneft, Transneft und Gazprom Neft sowie drei Rüstungskonzerne.

SENSIBLE TECHNOLOGIEN ZUR ÖLFÖRDERUNG

Für die Ausfuhren bestimmter Technologiegüter nach Russland muss seit dem 01. August eine Genehmigung bei den nationalen Behörden eingeholt werden. Die bisherige Verordnung listet minutiös Rohre, Pumpen und Förderplattformen auf, für die diese Überprüfung gilt. Wenn die Produkte für die Ölförderung in der Tiefsee, in der Arktis und bei der Schieferölgewinnung genutzt werden können, soll keine Ausfuhrgenehmigung erteilt werden.

Die EU hat Diplomaten zufolge beschlossen, diese Auflagen auf Dienstleistungen auszuweiten. Ein russisches Unternehmen könnte also beispielsweise in der EU kein Zubehör für Tiefseebohrungen mehr in der EU mieten.

Auf Seite 2: Dual-Use-Güter

DUAL-USE-GÜTER

Ferner gilt seit August ein Ausfuhrverbot für sogenannte Dual-Use-Güter, also Produkte, die für zivile wie auch militärische Zwecke genutzt werden können. Voraussetzung ist, dass der Endabnehmer das russische Militär ist. Die EU hat die Liste der entsprechenden Güter bereits vor Jahren erstellt.Künftig sollen von diesem Verbot weitere russische Firmen betroffen sein, einem EU-Diplomaten zufolge sind das knapp zehn Unternehmen.

WAFFEN

Der Handel mit Waren, die auf der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU stehen, ist zwischen der EU und Russland verboten. Dies gilt allerdings nur für neue Verträge ab dem 01. August, so dass Frankreich seine bereits vereinbarten Lieferungen von zwei Kriegsschiffen für die russische Marine erfüllen könnte. Die Regierung in Paris hatte kürzlich die Auslieferung des ersten Hubschrauberträgers aber auf Eis gelegt.

Auf Seite 3: Kontensperrungen und Einreiseverbote

KONTENSPERRUNGEN UND EINREISEVERBOTE

Bisher hat die EU fast 100 Personen mit Kontensperrungen und Einreiseverboten belegt, denen überwiegend enge Verbindungen zur russischen Regierung nachgesagt werden. Zudem sind 23 Organisationen von den Beschränkungen betroffen. EU-Diplomaten zufolge würden in der neuen Sanktionsrunde 24 Personen hinzu kommen. Darunter sollen nach Angaben von EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso auch Oligarchen sein.

Reuters