Vier von zehn Beschäftigten bekämen derzeit kein Testangebot, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Berlin. "Diese Lücke ist zu groß." Gewerkschaften forderten mehr Angebote für Arbeitnehmer. Die Wirtschaft beklagte zu viel Bürokratie.

Für Beschäftigte, bei denen tätigkeitsbedingt ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, sollen zwei Tests wöchentlich angeboten werden, wie Reuters bereits am Montag berichtet hatte. Die Verordnung soll fünf Tage nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das wäre voraussichtlich kommende Woche. Zudem werden die bestehenden Corona-Schutzregeln im Arbeitsschutz bis zum 30. Juni verlängert. Dazu gehört auch, dass Arbeitgeber wo immer möglich das Arbeiten von zu Hause aus anbieten müssen.

Heil forderte Beschäftigte auf, die bestehenden Testangebote auch anzunehmen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Verpflichtung der Arbeitgeber. "Damit das Testgeschehen ein Mindestmaß an Sicherheit bietet, bedarf es bei einer 5-Tage-Woche generell mehr als eines Tests", sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann. "Bei besonders gefährdeten Beschäftigten muss arbeitstäglich ein Schnelltest zur Verfügung gestellt werden."

Für Unternehmen ist das ein Misstrauensvotum, wie Arbeitgeber-Präsident Rainer Dulger sagte. "Die Testpflicht führt nur zu einer weiteren Bürokratielast der ohnehin schon strauchelnden und notleidenden Betriebe in Deutschland. Das freiwillige Engagement der vielen Unternehmen wird nicht nur diskreditiert, sondern regelrecht missachtet."

Zudem müssen die Unternehmen die Kosten selbst tragen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte im Deutschlandfunk, eine Kompensation sei nicht vorgesehen. Es sei jetzt eine nationale Kraftanstrengung nötig. "Da müssen alle mitmachen." Die Verpflichtung sei richtig, weil die angestrebte Marke von mindestens 90 Prozent der Firmen bisher nicht erreicht worden sei. "Den Übrigen helfen wir jetzt mit einer Verordnung." Es werde dabei eine Dokumentationspflicht für bestellte Tests geben. Die Verordnung gelte nicht nur für private Firmen, sondern auch den öffentlichen Dienst.

Das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium teilte mit, es seien keine Sanktionen gegen Firmen vorgesehen. Kosten für Schnell- und Selbsttests könnten über die Überbrückungshilfe III geltend gemacht werden. Das gelte allerdings nur für antragsberechtigte Firmen, die einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch nachweisen könnten. Das Wirtschaftsministerium war gegen die Testpflicht gewesen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Es verwies auf Umfragen, wonach es in rund 70 Prozent der Unternehmen mittlerweile regelmäßige Testangebote gebe, nachdem dies Mitte März erst 35 Prozent waren.

rtr