Es hätte ein erster Schritt sein können, den Dieselskandal zu beenden: Die Entschädigung von knapp 400.000 betrogenen VW-Fahrern durch einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (Vzbv). Doch VW hat die Verhandlungen auf der Zielgeraden platzen lassen. Die Honorarforderungen der Vzbv-Anwälte in Höhe von 50 Millionen Euro seien überzogen. Tatsächlich aber ist dem Autokonzern das neue Modell der Musterklage ein Dorn im Auge.

Fast gleichzeitig mit dem Platzen der Verhandlungen präsentierte VW einen eigenen Vorschlag: Die Kunden sollen die mit den Verbraucherschützern ausgehandelte Summe von insgesamt 830 Millionen Euro - im Schnitt rund 2000 Euro pro Halter - erhalten. Allerdings ohne die Beteiligung und Kontrolle durch die Verbraucherschützer und deren Anwälte.

Alles also halb so wild? Die Kunden werden entschädigt und die einzigen, die auf der Strecke bleiben, sind ein paar gierige Anwälte? So einfach ist es nicht.

Erstens sind die Verbraucherschützer und deren Anwälte maßgeblich dafür verantwortlich, dass VW überhaupt bereit dazu ist, Entschädigung für manipulierte Diesel in Deutschland zu bezahlen. Noch im vergangenen Herbst wiegelte VW solche Klagen kategorisch ab. Zweitens hat VW der Dieselskandal insgesamt bereits rund 30 Milliarden Euro gekostet. Knapp 300 Millionen Euro bekamen dabei die Anwälte der Kläger in den USA zugesprochen. Und drittens, weil die Gesamtsumme von 50 Millionen Euro gerade einmal Kosten von 120 Euro pro Kläger bedeuten.

Indem man die Verhandlungen platzen lässt, will VW Anwälten keinen Anreiz bieten in ähnlichen Fällen um und für Mandanten zu kämpfen. Diese müssen fortan immer fürchten, am Ende mit leeren Händen dazustehen. Das schwächt indirekt auch die Kunden.

Das zeigt auch die Aussage von Ferdinand Dudenhöffer, vom Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Automobilwirtschaft an der Universität Duisburg. Er verteidigt das Vorgehen von VW damit, dass es nicht im Sinne des Wirtschaftsstandortes Deutschlands wäre, wenn sich "juristische Modelle durchsetzen, die unseren Unternehmen massiven finanziellen Schaden verursachen können".

Das ist richtig. Gleichwohl ist festzuhalten, dass 50 Millionen Euro mehr oder weniger Deutschlands größten Autokonzern finanziell nicht ruinieren würden. Zudem ist das Modell der Musterklage im Jahr 2018 nur eingeführt worden um zu verhindern, dass die deutschen Gerichte mit Hundertausenden Einzelklagen gegen VW überfordert werden.

Durch sein Verhalten offenbart VW vielmehr, dass ihm seine heimischen Kunden und die glaubhafte Aufarbeitung des Dieselbetruges herzlich egal sind. Für das Image kann das am Ende teurer sein als die 50 Millionen Euro, die ein sauberer Vergleich gekostet hätte.