In Spanien und Italien hatten die Finanzaufseher wegen des signifikanten Kursverfalls ein entsprechendes Verbot verhängt. In Deutschland ist es Aufgabe der Börsen bei einem signifikanten Kursverfall über eine solche Maßnahme zu entscheiden. Von der EU-Wertpapieraufsicht ESMA war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten, ob sie ein europaweites Leerverkaufsverbot plant.

Mit Leerverkäufen wetten Anleger auf einen Kursverfall einer Aktie. Dabei verkaufen sie Wertpapiere, die sie sich zuvor gegen eine Gebühr leihen. Sinkt der Preis bis zum Rückgabe-Datum, können sie sich billiger mit den Titeln eindecken und streichen die Differenz ein. Steigt der Kurs dagegen, droht den Leerverkäufern Verlust.

rtr