Gleichzeitig kürzte der Cour d’appel aber das Strafmass auf insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Im ersten Urteil im Jahr 2019 hatte ein anderes Gericht eine Rekordstrafe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verhängt. Das Gericht begründete die mildere Strafe unter anderem damit, dass es nicht genau in Erfahrung bringen konnte, wieviel Geld hinterzogen worden sei.

Die UBS erklärte in einer Stellungnahme, sie werde den Entscheid einer Überprüfung unterziehen und alle Optionen einschließlich einer weiteren Berufung in Betracht ziehen. UBS-Anwalt Herve Temime erklärte nach der Urteilsverkündung, im Vergleich zur ersten Instanz komme die Bank zwar glimpflicher weg. "Aber es handelt sich um eine strafrechtliche Verurteilung und daher werden wir unsere Entscheidung sehr schnell treffen." Falls die UBS das Urteil und damit den Vorwurf der Beihilfe zur Geldwäsche akzeptiert, droht der Bank Experten zufolge ein Reputationsschaden.

Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Prozesses von 2019 und befand die UBS für schuldig, Steuerflüchtlingen aus Frankreich zwischen 2004 und 2012 systematisch geholfen zu haben, Geld in der Schweiz zu verstecken. Dabei habe sie Kunden auf Anlässen wie Cocktailpartys und Jagden geworben. Die Strafzahlung setzt sich aus einer Buße von einer Milliarden Euro und Schadenersatz von 800 Millionen Euro zusammen.

Die UBS - der weltweit größte Vermögensverwalter für Reiche - hatte jegliches strafrechtliche Fehlverhalten bestritten und einen Freispruch gefordert. Die Anwälte der Bank hatten in der Berufungsverhandlung argumentiert, dass die Ermittler trotz der Hinweise von Whistleblowern nie eindeutige Beweise für systematische Akquise-Versuche durch UBS-Mitarbeiter gefunden hätten.

Die Anleger reagierten erleichtert auf die Senkung der Strafe, die Aktie zog 1,1 Prozent an. Bisher hat das Institut für den Fall 450 Millionen Euro beiseitegelegt. Dies reiche zwar nicht aus, erklärten die Citi-Analysten. Falle die Strafzahlung aber im Rahmen der verhängten 1,8 Milliarden Euro aus, verfügte die Bank über überschüssiges Kapital und könnte bei der Veröffentlichung des Jahresabschlusses einen höheren Aktienrückkauf ankündigen.

Fall die Bank Berufung einlegt, wäre die nächste Instanz der Kassationsgerichtshof. Dieses Gericht könnte dem Entscheid des Berufungsgerichts insgesamt oder teilweise widersprechen, und er könnte den Fall zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverweisen. Bußgelder für Banken in Europa für Steuer- und andere Vergehen waren in der Vergangenheit niedriger als etwa in den USA. Die UBS ist dabei eine Ausnahme. Das Urteil dürfte deshalb auch von anderen Instituten genau verfolgt werden.

rtr