"Derzeit gibt es keine Anzeichen, dass sich das zum Teil negative Zinsniveau der vergangenen Monate in näherer Zukunft spürbar verbessern wird", begründete der Vorsitzende der Vereinigung der gut 5000 Versicherungsmathematiker, Guido Bader, den Vorschlag. Der Branchenverband GDV bezeichnete den Vorschlag als "nachvollziehbar".

Festgelegt wird der Garantiezins vom Bundesfinanzministerium in einer Verordnung. Es orientiert sich dabei in der Regel an den Vorgaben der Aktuare und der Finanzaufsicht BaFin. Der GDV dringt nun auf eine schnelle Entscheidung, damit sich die Lebensversicherer im kommenden Jahr darauf einstellen können. Bei der jüngsten Senkung des Garantiezinses zum 1. Januar 2017 war das Ministerium erstmals dem Vorschlag der Aktuare nicht gefolgt. Diese hatten nur eine Senkung auf 1,0 von 1,25 Prozent gefordert, und das auch erst ab 2018.

Der Garantiezins ist die maximale Verzinsung, die ein Lebensversicherer Kunden über die gesamte Laufzeit neuer Verträge versprechen darf. Die darüber hinausgehende Überschussbeteiligung wird jedes Jahr für jedes Unternehmen neu festgelegt. Für bestehende Verträge, für die die Versicherer zum Teil noch Garantien über vier Prozent ausgesprochen hatten, ändert sich nichts. Aber auch die Überschussbeteiligung bröckelt: Der unangefochtene Marktführer Allianz Leben hat die laufende Verzinsung für 2020 auf 2,5 von 2,8 Prozent gesenkt, Experten erwarten im Durchschnitt der Branche rund 2,3 (2019; 2,46) Prozent.

RIESTER-RENTE MACHT PROBLEME


Der Garantiezins hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung verloren. Denn immer mehr Lebensversicherer bieten Produkte ohne langfristige Zinsgarantien an, weil die Garantieprodukte zu viel Kapital verschlingen und für die Kunden weniger abwerfen. Nach Schätzungen der Aktuare bietet nur noch ein Drittel der knapp 90 Versicherer in Deutschland Policen mit Garantiezins an.

Besondere Probleme schafft eine Senkung des Garantiezinses bei Riester-Rentenverträgen. Denn dabei müssen die Versicherer zugleich garantieren, dass ein Kunde am Ende der Laufzeit zumindest den eingezahlten Beitrag - einschließlich der staatlichen Zulagen - komplett herausbekommt, und gleichzeitig ihre Vertriebs- und Verwaltungskosten decken. Der GDV appellierte daher an die Bundesregierung, die Beitragsgarantie zu lockern.

rtr