Offiziell geht es um die Herausforderungen der Digitalisierung für die Besteuerung weltweit tätiger Unternehmen; aber im Visier der Finanzminister sind nicht nur Internetkonzerne wie Google und Facebook, sondern alle grenz­überschreitend tätigen Unternehmen. Zumindest haben am Pfingstwochenende die Chefs der einschlägigen Ressorts der G-20-Länder bei ihrem Treffen in Japan einen entsprechenden Arbeitsplan verabschiedet. Im Wesentlichen geht es um zwei Neuerungen: die Besteuerungsrechte und die Besteuerungshöhe. Können Gewinne eines multinational tätigen Konzerns bislang nur in seinem Sitzland und in Ländern, wo er eine physische Präsenz unterhält, fiskalisch erfasst werden, so sollen künftig auch sogenannte Marktstaaten - also Länder, in denen der Konzern in erheblichem Maß Produkte absetzt beziehungsweise Nutzer hat - etwas vom Steuerkuchen abbekommen. Damit dieser auch hinreichend groß ist, soll zudem ein Mindeststeuersatz verabredet ­werden. Zu den Gewinnern werden folglich große Länder, zu den Verlierern kleine zählen. Ordnungspolitisch ist das aus mehrfacher Sicht bedenklich. ­Einerseits wird so der internationale Steuerwettbewerb aufgeweicht, andererseits lohnt es sich für die Sitzstaaten nicht mehr so wie bisher, in gute Rahmenbedingungen zu investieren, wenn ihnen dann das Steuersubstrat abhandenkommt. Abseits dieser Überlegungen gibt es natürlich auch einen Vorteil: Dem Unverständnis der Arbeitnehmer und kleiner Unternehmen, relativ ­gesehen viel mehr Steuern zu zahlen als die Großkonzerne, würde ein Argument entgegengesetzt.

Staatsanleihen mit geringer Stückelung werden in Italien "Mini-Bots" genannt. Nun haben Regierungsmitglieder in Rom den Vorschlag gemacht, mit den ­Mini-Bots Verbindlichkeiten der öffentlichen Hand, zum Beispiel Hand­werker­rechnungen, zu begleichen. Abgesehen von der Tatsache, dass damit die ­Gläubiger zu Zwangsgläubigern des Staates gemacht würden, hätten die ­Mini-Bots den Status einer Parallelwährung. Das, so auch die EZB, ist illegal.