Jeden Tag gibt es neue Meldungen darüber, wo sich das Virus Covid-19, bekannt als Corona-Virus, in Europa ausbreitet. Das bei Deutschen besonders beliebte Reiseziel Italien ist aktuell am stärksten betroffen: Mehr als 300 Menschen sind infiziert, mehrere Menschen sind an den Folgen der Krankheit gestorben. Die Behörden in der Lombardei und Venetien haben für eine Reihe von Städten und Regionen Ein- und Ausreiseverbote verhängt. Aber auch andere europäische Länder wie Spanien, Kroatien, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Österreich, die Schweiz, Schweden und Finnland sind betroffen. Meist handelt es sich dabei aber noch um Einzelfälle. Die Ausbreitung des Corona-Virus sorgt für zunehmende Verunsicherung bei deutschen Urlaubern. BÖRSE ONLINE klärt auf.

Kann der Urlaub storniert werden?

In bestimmten Fällen ja. "Es kommt darauf an, in welcher Form die Leute verreisen. Wenn sie eine Pauschalreise mit einem deutschen Reiseveranstalter abgeschlossen haben, ist das etwas anderes, als wenn sie individual reisen", sagt Anwalt Michael Schulte Beckhausen, ein Experte für Reisevertragsrecht. Wer selbst aus Angst vor Ansteckung einen Flug stornieren möchte, muss die Kosten in der Regel selbst tragen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht laut Verbraucherzentrale nur bei einer Reisewarnung für das Reiseziel. Das Auswärtige Amt hat bisher aber für kein europäisches Land eine Reisewarnung ausgesprochen. Wer aktuell in Italien unterwegs ist und die Reise aus Angst vor Ansteckung abbrechen möchte, bleibt auf den Stornokosten sitzen.

Was steht Reisenden bei Pauschalurlauben zu?

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann kostenfrei zurücktreten, wenn die Reise wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände am Urlaubsort nicht durchgeführt werden kann. Dies kann ein Einreiseverbot sein, aber auch zum Beispiel die Tatsache, dass Züge nicht mehr fahren. Auch wenn ein wesentlicher Teil der Pauschalreiseleistung nicht erbracht werden kann (zum Beispiel der Karneval in Venedig), kann man kostenfrei zurücktreten. Schadenersatz werden die Kunden wegen der besonderen Umstände (höhere Gewalt) aber nicht erhalten.

Bleiben Individualurlauber auf den Stornokosten sitzen?
Wer als Individualreisender unterwegs ist, kann nur Einzelleistungen stornieren, wenn diese nicht verfügbar sind. Beispielsweise, wenn das gebuchte Hotel in der Sperrzone liegt oder ein Flughafen oder Bahnhof nicht angesteuert werden kann. Ansonsten müssen die Urlauber mit ihren Vertragspartnern vor Ort verhandeln und auf Kulanz hoffen.

Die italienischen Bahnunternehmen kommen ihren Kunden entgegen: Trenitalia will nach eigenen Angaben Zugfahrten unabhängig vom Tarif komplett erstatten, wenn Reisen wegen des Corona-Virus abgesagt werden.

Auch die Lufthansa versichert ihren Passagieren, dass sie kostenfrei umbuchen oder stornieren dürfen, falls sie ihre Reise wegen geänderter Einreisebestimmungen aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus nicht antreten können.

Helfen Rücktrittversicherungen?

Eine Reiserücktrittversicherung zahlt nicht, wenn der Kunde nur Angst vor der Krankheit hat und nicht vor Urlaubsantritt selbst erkrankt. Wer unterwegs Symptome bekommt, bräuchte ohnehin eine Reiseabbruchversicherung - diese empfiehlt sich jedoch nur bei teureren Reisen. Eine Auslandskrankenversicherung sollten nicht nur gesetzlich Versicherte abschließen, sondern ausdrücklich auch Privatversicherte. Der Grund: Bei ihnen sind die Kosten für einen Rücktransport meist nicht abgedeckt.

Wie sollen sich Urlauber verhalten, wenn sie befürchten, sich angesteckt zu haben?
Das Robert-Koch-Institut rät Urlaubern, die in Regionen mit Covid-19-Fällen waren, die aber noch nicht als Risikogebiete gelten: Wer binnen zwei Wochen Fieber, Husten und Atemnot bekommt, sollte einen Arzt aufsuchen. Das allerdings erst nach telefonischer Anmeldung, bei der die Patienten explizit auf die Reise hinweisen.