Der Kläger hatte das im Jahr 2011 erstmals zugelassene Gebrauchtfahrzeug VW Eos 2,0 TDI im April 2015 zu einem Preis von 22.000 € gekauft. Im September desselben Jahres war bekannt geworden, dass VW unter anderem in Motoren dieses Typs Schummelsoftware eingesetzt hatte.

Das OLG begründete seine Entscheidung damit, "der vernünftige Durchschnittskäufer erwartet, dass der Hersteller die für den Fahrzeugtyp erforderliche Genehmigung nicht durch eine Täuschung erwirkt hat". Rechtsanwalt Christof Lehnen, der den Kläger vor Gericht vertrat, sagte: "Es hat lange gedauert, bis zu dieser ersten obergerichtlichen Entscheidung, weil die VW-Anwälte ähnliche Verfahren durch prozessuale Tricks ohne formelle gerichtliche Entscheidung beenden konnten." Er vermute, dass Volkswagen diesen Prozess "einfach aus den Augen verloren hat".

Ein VW-Sprecher ließ auf Anfrage von boerse-online.de offen, ob der - vom Konzern juristisch unterstützte - Händler juristisch gegen die Nichtzulassung der Revision vorgehen wird. Man betrachte die Entscheidung des OLG als "rechtsfehlerhaft" und gehe daher von einem Einzelfall aus, sagte der Sprecher. Immerhin hätten bundesweit bereits zehn Oberlandesgerichte die Berufungen von Kunden abgewiesen.