Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

In Ihrem Beitrag "24 Steuertipps zum Advent" (€uro am Sonntag 46/2019) gehen Sie auch auf Steuervergünstigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten ein. Ich bin in einem Sportverein neben­beruflich als Trainerin aktiv und sitze dort auch im Vorstand. Für beide Tätigkeiten bekomme ich eine kleine Aufwandsentschädigung. Nun habe ich gehört, dass es neben der Übungsleiterpauschale, die ich bereits in Anspruch nehme, auch eine sogenannte Ehrenamtspauschale gibt. Was hat es damit auf sich?

€uro am Sonntag:

Die Ehrenamtspauschale beträgt 720 Euro jährlich. Dieser Steuerfreibetrag begünstigt Tätigkeiten als Vereinsvorstand, Platzwart, Gerätewart, ehrenamtlicher Schiedsrichter im Amateurbereich sowie den Fahrdienst von Eltern zu Auswärtsspielen. Der Übungsleiterpauschbetrag wiederum liegt bei 2.400 Euro jährlich und kann als nebenberuflicher Übungsleiter in einem Sportverein in Anspruch genommen werden, aber auch als Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder bei ­vergleichbarem sozialem Engagement.