Die Anlage KAP auszufüllen kann sich für Anleger auch acht Jahre nach Einführung der pauschalen 25-Prozent-Abgeltungsteuer noch lohnen. Viele haben sogar keine Wahl. Von Michael Schreiber und Brigitte Watermann



Einfacher, schneller und gerechter - so sollte die Steuerabrechnung für Kapitalanleger mit dem Start der Abgeltungsteuer werden. Doch die Realität sieht für viele Börsianer anders aus. Wer gehofft hatte, mit dem Ausfüllen der ungeliebten Anlage KAP zur alljährlichen Steuererklärung sei es damit ein für alle Mal vorbei, hat sich gründlich geirrt.

Zwar können viele Anleger ganz legal einen Bogen um das Formular machen, weil die Depotbank fällige Steuern direkt an der Quelle abzieht. Doch manchmal wird zu viel abgezogen, ohne dass die Banken etwas dafürkönnen. "Wer das vermeiden will, sollte sich daher mit der Anlage KAP beschäftigen", erläutert Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine. "Manchmal ist die Abgabe der Anlage KAP sogar Pflicht - wer hier nachlässig ist, macht sich strafbar."

Zur Erinnerung: Der 31. Mai ist der gesetzliche Abgabetermin für alle Bürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Nur wer die Unterstützung vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein nutzt, hat bis Jahresende Schonfrist. BÖRSE ONLINE führt Sie durch die wichtigsten Zeilen der Anlage KAP.

Wichtige Belege und Spielregeln



Bevor Sie die Anlage KAP in Angriff nehmen, brauchen Sie von Ihrer konto- und depotführenden Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft eine Steuerbescheinigung über die Höhe ihrer Kapitalerträge und Steuerabzüge. Manche Institute verschicken den kostenlosen Beleg erst auf Nachfrage, Direktbanken stellen ihn zumeist im elektronischen Postfach zum Download bereit. Jeder Ehegatte muss eine eigene Anlage KAP ausfüllen, Erträge aus Gemeinschaftskonten werden dabei aufgeteilt.

Was in die Anlage KAP einzutragen ist, können Sie zumeist der Bescheinigung entnehmen. Es gibt aber auch Tücken. Als Eintragungshilfe wird die jeweilige Zeile der Anlage KAP meist mit angegeben - Sie brauchen die Zahlen also nur zu übertragen. Führen Sie Depots und Konten bei mehreren Banken, müssen Sie die Zahlen für jede Zeile addieren und dann eintragen.

Als Service bieten viele Banken zusätzlich auch noch eine Erträgnisaufstellung an, manchmal allerdings nur gegen Gebühren. Für die Steuererklärung ist der Zusatzbeleg nicht erforderlich. Da hier aber die Einzelerträge aufgelistet sind, kann man seine Erträge und Kontoauszüge besser überprüfen. Wichtig: Behalten sie alle An- und Verkaufsbelege über Wertpapiere mindestens so lange, bis die Steuerveranlagung für diese Geldanlagen endgültig bestandskräftig ist. Wer kein Risiko eingehen will, bewahrt die Unterlagen mindestens zehn Jahre auf.

Auf Seite 2: Anträge, Freiwillig durch die Anlage KAP





Anträge (Zeilen 4 und 5)



Über die Anlage KAP werden für 2016 alle Veräußerungsgewinne, Zinserträge, Dividenden und anrechenbaren inländischen Steuern, aber auch die im Ausland bezahlte Quellensteuer deklariert. Füllen Sie die Zeile 4 aus, wenn das Finanzamt über die "Günstigerprüfung" klären soll, ob Sie auf alle erzielten Kapitalerträge womöglich zu viel Abgeltungsteuer bezahlt haben. Ehegatten müssen beide die Neuberechnung beantragen.

Tipp: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass man den Antrag auf Günstigerprüfung erst vor Ablauf der Einspruchsfrist für den Steuerbescheid gestellt haben muss (Az. VIII R 14/13 vom 12. Mai 2015). "Wenn der Antrag auf Günstigerprüfung in der Anlage KAP vergessen wurde oder unbeachtet blieb, kann dieser noch nachgeholt werden", sagt Wolfgang Wawro vom Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg. Details regelt ein Schreiben des Bundesfinanz-ministeriums (BMF) vom 18. Januar 2016 (IV C 1 - S 2252/08/10004 :017, Tz. 149).

Gut zu wissen: Das Finanzamt prüft auf Wunsch auch nur für einzelne Kapitalanlagen, ob die Bank den Steuerabzug korrekt vorgenommen hat (Zeile 5). In diesem Fall müssen Sie die restlichen Kapitalerträge, bei denen alles in Ordnung war, nicht mehr aufführen.

Freiwillig durch die Anlage KAP



In einigen Fällen lohnt es sich, die Anlage KAP freiwillig auszufüllen, beispielsweise wenn Sie den Freistellungsauftrag für 2016 vergessen oder Volumen ungünstig aufgeteilt haben. Aber auch andere Fehler beim Steuerabzug lassen sich mithilfe der Anlage KAP nachträglich ausbügeln.

Wenigverdiener, zum Beispiel Studenten oder Rentner, die 2016 nur über ein Einkommen bis 15 954/31 908 Euro (ledig/verheiratet) verfügten, liegen mit ihrem persönlichen Grenzsteuersatz unter 25  Prozent. Bei der Prüfung dieser Verdienstgrenze zählen Kapitaleinkünfte mit. Die Beamten berechnen im Steuerbescheid automatisch, ob sie mit ihrem individuellen Steuertarif oder mit der Abgeltungsteuer besser fahren. Keine Sorge: Mehr als die bereits abgezogenen 25 Prozent Abgeltungsteuer werden bei der Neuberechnung in keinem Fall fällig. Zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer zahlt der Fiskus zurück.

Rentner sollten ohnehin alle Kapitalerträge auflisten. Sie erhalten über den Steuerbescheid einen Altersentlastungsbetrag, den die Bank beim Abzug der Abgeltungsteuer nicht berücksichtigen darf. Sie haben darauf Anspruch, wenn Sie zu Beginn des Steuerjahres 2016 mindestens 64 Jahre alt waren.

Ehegatten können den Freibetrag zweimal erhalten, sofern jeder für sich über ausreichend hohe Einkünfte verfügt. "Ist das für 2017 bisher nicht der Fall, lassen sich durch gezielte Aufteilung der Vermögenswerte für das laufende Jahr noch Steuern sparen", erläutert Steuerberater Wawro.

Auf Seite 3: Kirchensteuerpflicht, Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer





Kirchensteuerpflicht (Zeile 6)



Sind Sie kirchensteuerpflichtig, doch Ihre Bank hat 2016 keine Kirchensteuer auf Ihre Kapitalerträge einbehalten, weil sie dem automatischen Steuereinbehalt widersprochen haben, müssen Sie in Zeile 6 eine "1" eintragen. Je nach Bundesland sind acht (Bayern und Baden-Württemberg) oder neun Prozent der Abgeltungsteuer als Kirchensteuer fällig. Diese Abgabe müssen Sie über den Steuerbescheid für 2016 nachzahlen. Für die Nacherhebung der Kirchensteuer reicht es zwar eigentlich aus, wenn Sie in der Zeile 47 die einbehaltene Kapitalertragsteuer und in Zeile 48 den Solidaritätszuschlag ausfüllen. Wenn Sie sich aber nicht weiter die Mühe machen, den Rest der Anlage KAP auch noch auszufüllen, bezahlen Sie vielleicht unnötig Steuern.

Tipp: Für kirchensteuerpflichtige Anleger mit Wohnsitz in Bayern und Baden--Württemberg ermäßigt sich die Abgeltungsteuer auf 24,51 Prozent, im übrigen Bundesgebiet auf 24,45 Prozent. Um den Steuerrabatt zu erhalten, füllen Sie das Feld in Zeile 6 aus und machen in den Zeilen 7 und 12 die geforderten Angaben.

Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer (Zeilen 7-11)



Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften gehören in einer Summe in die Zeile 7. In Zeile 8 müssen die in Zeile 7 enthaltenen Gewinne aus Aktiengeschäften noch einmal extra eingetragen werden.

Haben Sie 2016 zum Beispiel nach einem Bankwechsel Wertpapiere wie Zerobonds, Vollrisikozertifikate oder andere Finanzinnovationen verkauft, deren Anschaffungspreis die neue Bank nicht kannte, hat sie den Steuerabzug auf der Basis einer fiktiven Ersatzbemessungsgrundlage (30 Prozent des Verkaufspreises) erhoben und auf der Steuerbescheinigung diese "Ersatzbemessungsgrundlage" bescheinigt.

Taucht diese Bezeichnung auf dem Bankbeleg auf, haben Sie mit Sicherheit zu viel Steuern gezahlt. Über einen Eintrag in den Zeilen 7 und 9 können Sie den überhöhten Abzug bereinigen lassen. Dazu übernehmen Sie in der jeweils linken Spalte zunächst den von der Bank bescheinigten Wert.

Auf einem Extrablatt berechnen Sie nun anhand der An- und Verkaufsbelege des Wertpapiers den richtigen Verkaufsgewinn oder -verlust und tragen die korrigierten Werte dann in der rechten Spalte der Zeilen 7 und 9 ein. Fügen Sie die Abrechnung der Bank über An- und Verkauf bei - das erspart Rückfragen des Finanzamtes.

Sie haben 2016 bei mehreren Banken Depots und Konten geführt und unterschiedlich erfolgreich agiert? Dann können Sie die im vergangenen Jahr realisierten Verluste bankübergreifend über die Steuererklärung mit Gewinnen verrechnen lassen. Dazu mussten Sie bis zum 15. Dezember 2016 eine Verlustbescheinigung bei der jeweiligen Bank abrufen. Wer den Termin verpasst hat, dem geht aber noch nichts verloren. Die Bank hat die Miesen auf das Jahr 2017 vorgetragen - bis 15. Dezember 2017 können Sie eine Verlustbescheinigung bei der Bank anfordern. Verluste aus Aktiendeals gehören in die Zeile 11, Verluste aus allen anderen Wertpapiertransaktionen in die Zeile 10.

Auf Seite 4: Sparerpauschbetrag, Kapitalerträge ohne Steuerabzüge





Sparerpauschbetrag (Zeilen 12 und 13)



In Zeile 12 geht es um die richtige Gewährung des Sparerpauschbetrags. Als Lediger bleiben Kapitalerträge bis 801  Euro steuerfrei, Ehegatten können 1602 Euro brutto für netto kassieren. Hier müssen Sie angeben, in welcher Höhe die konto-führende Stelle den Pausch-betrag bereits bei den über die Anlage KAP deklarierten Erträgen berücksichtigt hat. Haben Sie auf der Anlage KAP nicht alle Erträge aufgeführt - zum Beispiel, weil das Finanzamt nur den Steuerabzug für spezielle Geldanlagen überprüfen soll - müssen Sie in Zeile 13 angeben, in welcher Höhe der Sparerpauschbetrag bereits für die nicht offenbarten Kapitalanlagen aufgezehrt wurde.

Tipp: Haben Sie aus Versehen zu hohe Freistellungsaufträge bei mehreren Banken erteilt, sind Sie verpflichtet, den zu niedrigen Steuerabzug über die Steuererklärung für 2016 korrigieren zu lassen. "Vergessen" geht leider nicht: Der Fiskus prüft elektronisch nach.

Kapitalerträge ohne Steuerabzüge (Zeilen 14-19)



In die Zeilen 14 bis 19 tragen Sie Kapitalerträge ein, für die bisher keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde. Damit sind Erträge aus Auslandsdepots und Konten sowie die Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds gemeint (Zeile 15), aber auch Zinsen aus Privatdarlehen und Gewinne aus dem Verkauf einer Lebensversicherung (Zeile 14). Guthabenzinsen aus Riester-Verträgen sind in der Ansparphase steuerfrei - die brauchen Sie gar nicht einzutragen.

Sind Ihnen Dividenden und Zinsen in einer ausländischen Währung ausgezahlt worden, müssen Sie diese für die Steuerabrechnung mit dem am Zahlungstag gültigen Wechselkurs in Euro umrechnen.

Keinesfalls sollten Sie unversteuerte in- und ausländische Kapitalerträge verschweigen. Der deutsche Fiskus wird mittlerweile automatisch von allen EU-Mitgliedstaaten und vielen Steueroasen über Kapitalerträge hiesiger Sparer unterrichtet. Auch von privaten Kreditvergaben erfährt das Finanzamt zum Beispiel durch eine Betriebsprüfung bei den Kreditvergabeportalen auxmoney.com oder smava.de. Hat das Finanzamt Erstattungszinsen gezahlt, gehören diese extra in Zeile 19.

Tipp: Ein Steuerzahler wehrt sich per Verfassungsbeschwerde gegen die Versteuerung (BVerfG Az. 2 BvR 482/14). Wer davon profitieren möchte, kann sich per Einspruch an das Musterverfahren dranhängen.

Auf Seite 5: Ausnahmen vom Abgeltungsteuertarif, Erträge aus Beteiligungen, Gezahlte Steuern





Ausnahmen vom Abgeltungsteuertarif (Zeilen 20-24)



Diese Rubrik betrifft vor allem Anteilseigner von Kapitalgesellschaften, die von ihrer GmbH Gewinnausschüttungen oder Darlehenszinsen erhalten haben. Haben Sie im letzten Jahr Geld an einen nahen Angehörigen ver-liehen, der finanziell oder persönlich von Ihnen abhängig ist, müssen Sie erhaltene Zinsen in Zeile 21 deklarieren. Die Erträge werden dann mit dem - im Zweifel höheren - tariflichen Steuersatz versteuert und nicht mit dem günstigeren Abgeltungsteuertarif. Das hat der BFH mit Urteil vom 28. Januar 2015 (Az. VIII R 8/14) entschieden.

Tipp: Umgekehrt wird aber auch ein Schuh draus. Wenn Sie Geld an finanziell unabhängige Angehörige verleihen, bekommen Sie für die Habenzinsen den Abgeltungsteuertarif (Zeile 14 der KAP), obwohl Ihr Schuldner mit dem Kredit vielleicht in einen Gewerbebetrieb oder ein Mietshaus investiert hat und seinerseits mit den Schuldzinsen kräftig Steuern spart. Das Sparmodell hat der Bundesfinanzhof in gleich drei Urteilen ausdrücklich abgesegnet (BFH, Az. VIII R 9, 35 und 44/13).

Erträge aus Beteiligungen (Zeilen 31-46)



Anleger, die an Investmentklubs, Erben- oder Grundstücksgemeinschaften beteiligt sind, tragen in diese Zeilen ihre anteiligen Erträge ein.

Gezahlte Steuern (Zeilen 47-57)



Für die Anrechnung von Steuereinbehalten brauchen Kapitalanleger nur noch die Rückseite der Anlage KAP auszufüllen. Die früher dafür notwendige Anlage AUS wird nur mehr für die Anrechnung ausländischer Steuern auf andere Einkünfte benötigt, beispielsweise aus der Vermietung eines Ferienhauses.

Steuerabzüge der Depotbank oder von Fondsgesellschaften gehören in die Zeilen 47 bis 52 der KAP. In den Zeilen 53 bis 55 tragen Sie zum Beispiel als Vermieter Kapitalertragsteuern ein, die Ihnen im Rahmen Ihrer Vermietungseinkünfte abgezogen wurden.

Tipp: Auch Steuern auf die verzinslich angelegte Instandhaltungsrücklage einer Wohneigentümergemeinschaft oder die Kapitalertragsteuern auf Bausparzinsen fallen hierunter, wenn mit dem Vertrag eine vermietete Immobilie finanziert wurde.

Die Quellensteuer nach der EU-Zinsrichtlinie gehört in die Zeile 57. Das Finanzamt rechnet einbehaltene Steuern grundsätzlich nur dann auf die Steuerschuld an, wenn die Steuerbescheinigung der Bank oder Fondsgesellschaft im Original vorgelegt wird.

Tipp: Machen Sie sich Kopien aller Belege für den Fall, dass beim Versand der Steuererklärung mal etwas verloren gehen sollte.

Auf Seite 6: Vorsicht Falle bei Steuerbescheinigungen





Vorsicht Falle bei Steuerbescheinigungen



Die Steuerbescheinigungen der Banken sind mit Vorsicht zu genießen. Denn mit dem Jahressteuergesetz 2015 wurden sie ab 2016 dazu verpflichtet, knifflige Auslegungsfragen bei der steuerlichen Bescheinigung von Kapitalerträgen nur nach der vom Fiskus vertretenen Rechtsmeinung zu entscheiden. Und manche Transaktionen werden gar nicht bescheinigt.

Den Schwarzen Peter haben die Anleger. Sie müssen über die Steuererklärung um ihr Recht kämpfen. Doch es gibt Hoffnung: Das niedersächsische Finanzgericht hat im vergangenen Jahr entschieden, dass der Fiskus Wertpapierverluste auch ohne Bescheinigung der Bank in der Steuererklärung anerkennen muss (Az. 2 K 12095/15 vom 26. Oktober 2016). Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof (BFH) (Revisions-Az. VIII R 32/16).

Verluste aus Optionsgeschäften



Bislang waren Gewinne aus Optionsgeschäften steuerpflichtig, Verluste zählten hingegen bei der Steuer nicht mit. Diese Rosinenpickerei des Fiskus hat der BFH mit drei Urteilen vom 12. Januar 2016 (Az. IX R 48/14, 49/14 und 50/14) beendet. Steuerzahler dürfen Verluste aus dem wertlosen Verfall von Aktien- und Index-optionen steuerlich uneingeschränkt mit anderen Kapitalerträgen verrechnen. Inzwischen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Niederlage eingeräumt (BMF-Schreiben vom 16. Juni 2016, Az. IV C 1 - S 2252/14/10001:005).

Doch Vorsicht: Die Banken sind erst seit 2017 verpflichtet, die geänderte Rechtslage beim Einbehalt der Abgeltungsteuer zu berücksichtigen. In der Steuerbescheinigung für 2016 sind diese Verluste möglicherweise noch nicht enthalten. Sind Steuerbescheide alter Jahre noch nicht bestandskräftig, lassen sich bisher nicht berücksichtigte Verluste nachdeklarieren.

Miese mit Mittelstandsanleihen



Sparer, die 2016 mit hoch verzinslichen Mittelstandsanleihen Geld verloren haben, weil die Firma in die Pleite schlitterte (siehe German Pellets oder KTG Agrar), will der Fiskus im Regen stehen lassen. Die Depotbank darf erlittene Verluste nicht bescheinigen. Die steuerliche Behandlung privater Forderungsausfälle ist aber noch nicht abschließend geklärt - der Ball liegt beim BFH (Az. VIII R 13/15). Anleger sollten realisierte Verluste über die Anlage KAP geltend machen. Spielt der Fiskus nicht mit, legen sie Einspruch ein und berufen sich auf das Musterverfahren.