Im März beginnen viele Bürger, ihre Steuererklärung zu erstellen. Welche Programme sie bei der jährlichen Pflichtaufgabe des Fiskus am besten unterstützen. Von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

Die Digitalisierung in Deutschland laufe zu schleppend, bemängeln viele Kritiker. Für Steuererklärungen gilt dieser Vorwurf nicht. Rund 23 Millionen Steuerzahler haben vergangenes Jahr die fiskalische Pflichtaufgabe bereits elektronisch erledigt. Nur jeder Vierte reicht seine Erklärung noch auf Papier beim Finanzamt ein.
Daran hat das behördliche Steuerportal elster.de großen Anteil. Für die sichere Übermittlung der papierlosen Steuerklärung ist lediglich ein kosten­loses Elster-Zertifikat nötig, über die Funktion "Mein Elster" können Nutzer ihre Steuerdaten zudem direkt im Browser eingeben. Alternativ ist für die Veranlagungsjahre 2018 und 2019 noch das Programm "ElsterFormular" herunterladbar, um die Erklärung online an den Fiskus zu senden. Ab 2020 wird es nur noch "Mein Elster" geben.

Das Portal können Steuerpflichtige auch nutzen, um Mitteilungen an ihr Finanzamt zu senden und Einsprüche gegen Steuerbescheide einzulegen. Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung ist jetzt ohnehin zwei Monate länger Zeit: Neuer regulärer Abgabestichtag ist ab diesem Jahr der 31. Juli.

So gut die Finanzverwaltung für das digitale Zeitalter gerüstet scheint - konkrete Steuerspartipps dürfen Bürger auch künftig nicht von Amts wegen erwarten. Fakt ist aber, dass sie die Formulare in vielen Fällen nicht optimal ausfüllen oder aus Bequemlichkeit gleich ganz auf die Abgabe der Erklärung verzichten. Dadurch verbleiben geschätzt 500 Millionen Euro für das Jahr 2018 sozusagen unverdient in den öffentlichen Kassen.

Auf Rückzahlung programmiert

Gute Gründe, sich von digitalen Helfern durch die Steuererklärung führen zu lassen. Mit jedem Bescheid gab es vergangenes Jahr im Schnitt 974 Euro zurück. Wer kommerzielle Steuerprogramme für die Erklärung nutzt, kann sich in der Regel über 100 weitere Euro an Erstattung freuen. Damit amortisieren sich die Ausgaben für die Software (die ihrerseits steuerlich absetzbar ist) in den meisten Fällen locker.

Welche neuen Programme die besten Steuerspartipps und den höchsten Bearbeitungs-Komfort beim Erstellen der Erklärung bieten, hat €uro am Sonntag in einem Produkttest ermittelt. Für den Check ist die Qualität der individuellen Steuertipps (40 Prozent) am stärksten gewichtet. Der Nutzerkomfort bei der Führung durch die Steuerformulare und beim Einpflegen der Daten wird mit 30 Prozent bewertet. Die Qualität des - in der Regel elektronischen - Handbuchs, die sachliche Richtigkeit der Berechnung und die elektronische Hilfe beim Datenabgleich mit dem späteren Steuerbescheid plus das Einlegen von Einsprüchen flossen mit je zehn Prozent ein (Auswertung und Bestplatzierte siehe PDF-Tabellen unten).

Gesamtergebnis: Die besten Software-Produkte sind "WISO steuer: Office" und "SteuerSparErklärung plus" (für komplexe Steuerfälle), "WISO steuer:Sparbuch" und "SteuerSparErklärung" (für Standardfälle), "Quick- Steuer" (für einfach liegende Fälle) sowie "WISO steuer:Web" (für direkt im Browser erstellte Online-Steuererklärungen).

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Erklärung ohne Abtippen

Buhl Data, mit "WISO Steuer" und "TAX" Marktführer in Deutschland, verfolgt weiter das hehre Ziel, seinen Kunden durch intelligente Schnittstellen das Suchen und Abtippen von Daten zu ersparen. Sie sollen ihre Angaben künftig nur noch per Mausklick oder Bildschirmberührung bestätigen.

So soll ein Unterprogramm, das auf Girokonto-Umsätze zugreifen kann, steuerlich relevante Buchungen automatisch erkennen und diese direkt den richtigen Feldern der Steuererklärung zuordnen. "Mit der Deutschen Bank und mehreren Sparkassen haben wir dafür bereits direkte Kooperationen etabliert. Viele weitere Institute werden noch folgen", sagt Peter Schmitz, Geschäftsführer von Buhl Tax Service.

Auch Hersteller Haufe Lexware, der seine etablierten Marken "Taxman" und "Quicksteuer" nur als CD und zum Download anbietet, setzt im Online-Bereich auf die Zusammenarbeit mit einem namhaften Geldinstitut: Kunden der ING, Deutschlands größter Direktbank, können ihre Stammdaten direkt an die Haufe-Tochterfirma Smartsteuer.de übermitteln.

Der Anbieter Akademische Arbeitsgemeinschaft bietet sein Flaggschiff "SteuerSparErklärung" ebenfalls nicht in einer Online-Version an und setzt bei den Interneterklärungen auf die relativ junge Marke "STEUEReasy". Dabei gibt es für die Zielgruppe von Auszubildenden, Berufseinsteigern und Studenten ein Gratisangebot. "Wer nicht älter als 28 Jahre ist und weniger als 25.000 Euro im Jahr verdient, kann über das Portal ‚Steuer-Helden‘ eine spezielle Version der ‚SteuerSparerklärung‘ kostenlos nutzen", sagt Roman Schmidt, Entwicklungschef bei der Akademischen AG.

Lukrativer Wachstumsmarkt

Dahinter steckt ein aus Anbietersicht nachvollziehbares Kalkül: Wer sich als Nutzer für ein Steuersoftware-Produkt entscheidet, bleibt ihm oft während des gesamten Berufslebens treu - und häufig auch im Ruhestand. Zudem ist der Markt für Steuersoftware dank immer mehr Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland (aktuell sind es rund 45 Millionen) und bereits fünf Millionen steuerpflichtiger Ruheständler ein lukrativer Wachstumsmarkt.

Nicht verwunderlich, dass die Datev, klarer Marktführer für Steuerberatungs-Software in Deutschland, weiterhin damit liebäugelt, ihr bisher auf Firmenkunden beschränktes Produktangebot auf Privatpersonen auszuweiten.

Naheliegend ist auch, dass Start-ups die steigende Nachfrage nach virtuellen Steuerhelfern als Markt für sich ent­decken. Im Zentrum ihrer Geschäftsideen stehen nicht PCs, sondern Smartphones, auf die sich Steuer-Apps einfach herunterladen lassen.

Die in den vergangenen zwei Jahren neu auf dem Markt gekommenen Anwendungen (siehe PDF-Tabelle unten) sind bislang aber noch keine ernsthafte ­Konkurrenz für langjährig eingeführte Steuersoftware. Für Kapitalanleger und Selbstständige sind sie sogar noch gänzlich ungeeignet, weil ihnen die inhaltliche Tiefe fehlt und Steuersparmöglichkeiten meist nicht mit der notwendigen Präzision ausgeschöpft werden.

Wer seine Steuererklärung mit einer App erledigt, sollte zudem vor dem Ab- senden ans Finanzamt nochmals genau hinsehen: Für fehlerhaft übermittelte Angaben haftet hier regelmäßig der App-Nutzer und nicht der Anbieter. Wer sich dennoch für eine Steuer-App entscheidet, sollte sicherstellen, dass die Anwendungen die Daten verschlüsselt übertragen und die Apps nur über einen deutschen Server - und nicht übers Ausland - betrieben werden.