Der Streit, welche Bezahlgebühren das Busunternehmen Flixbus verlangen darf, geht in die nächste Runde. Flixbus hat gegen ein Urteil des Landgerichts München I Berufung eingelegt, sagte ein Unternehmenssprecher gegenüber boerse-online.de, dem gemeinsamen Portal der Zeitschriften "Euro", "Euro am Sonntag" und "Börse Online". Eine inhaltliche Stellungnahme lehnte der Sprecher ab, weil "wir nicht dem Schriftsatz zur Berufungsbegründung unseres Anwaltes vorgreifen möchten".

Das Gericht hatte im Dezember entschieden, dass Flixbus kein Entgelt verlangen darf, wenn Kunden ihre Onlinebuchung mit den Bezahldiensten Paypal oder Sofortüberweisung begleichen (Az. 17 HK O 7439/18). Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.

Die Entscheidung des Landgerichts betrifft zwar nur diesen konkreten Fall. Trotzdem hat sie Signalwirkung, weil es bislang als unklar galt, ob das Verbot von extra Gebühren für bestimmte Onlinezahlungen auch bei Paypal greift. Es handele sich dabei "um eine Entscheidung zu einer grundsätzlichen Frage, die für branchenübergreifend den Verbrauchern angebotene Zahlungsmöglichkeiten per Sofortüberweisung oder Paypal Bedeutung hat", so die Wettbewerbszentrale.

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die seit Beginn 2018 auch in Deutschland in Gesetzesform gilt und beim strittigen Thema das Bürgerliche Gesetzbuch ergänzt. Dort heißt es, dass Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel unwirksam seien. Das Gericht hat nun entschieden, dass diese Regel auch für Zahlungen per Paypal und Sofortüberweisung gilt.

Das Gericht folgte damit der Argumentation der Wettbewerbszentrale, einem Verein der deutschen Wirtschaft, der unlauteren Wettbewerb verhindern will. Er hatte Flixbus zuvor abgemahnt. Derzeit erhebt Flixbus keine Entgelte für Zahlungen per Paypal und Sofortüberweisung mehr. Zahlungen etwa mit der Kreditkarte und per Lastschrift waren schon zuvor kostenfrei.