Ich plane schon des Längeren, mit 63 in Rente zu gehen. Zu meinem 60. Geburtstag im Jahr 2017 habe ich mir von der gesetzlichen Rentenversicherung ausrechnen lassen, wie viel ich zusätzlich einzahlen muss, damit es keine Abschläge ­gegenüber dem regulären Ausscheiden aus dem Arbeitsleben gibt. Damaliges Ergebnis waren knapp 53.000 Euro. Jetzt ließ ich das noch einmal ausrechnen, und es kamen gut 55.000 Euro heraus - über 2.000 Euro mehr. Wie kann das sein?

€uro am sonntag

"Aktuell ist ausschließlich der Wert gemäß der Berechnung aus 2019 zutreffend", sagt Daniel Konczwald, Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Rentenberater. Wichtigster Hintergrund: Die Höhe der zu zahlenden Ausgleichsbeträge ist mit jedem Jahreswechsel variabel und grundsätzlich mit jedem späteren Jahr steigend. Denn mit jedem weiteren Jahr erfolgt in der Regel eine Erhöhung des Durchschnittsentgeltes aller Rentenbeitragszahler, womit der gleiche Beitrag ein Jahr später weniger Rente bedeuten würde. Somit gelten die Berechnungen immer nur für das aktuelle Jahr beziehungsweise mit einer Übergangsfrist auch nach dem Jahreswechsel, sofern die Beiträge innerhalb von drei Monaten nach Auskunftserteilung gezahlt werden.

Neben Fragen der Berechnung seien bei solchen Einzahlungen auch steuerliche Aspekte zu beachten, sagt Konczwald: "Beispielsweise ist es eher nicht rentabel, den gesamten Kapitalbetrag in einem Jahr einzuzahlen, sondern besser, ihn auf verschiedene Jahre zu splitten." Angesichts der komplexen Materie sei es ratsam, Rücksprache bei einem Rentenberater zu nehmen. Eine Liste gibt es unter www.rentenberater.de.