Die Erhöhung der Alteersbezüge führt dazu, dass immer mehr Ruheständler eine Steuererklärung abgeben müssen. Von Stefan Rullkötter



Jedes Jahr im Juli konnten sich Ruheständler in den vergangenen Jahren über eine Rentenerhöhung freuen. Die Bundesregierung plant auch für 2019 mit einem Rentenplus: 3,18 Prozent in Westdeutschland und 3,91 Prozent im Osten.

Die Kehrseite: Immer mehr Ruheständler sind verpflichtet, auch nach dem Ende des Erwerbslebens eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Nach Regierungsangaben rutschen nächstes Jahr voraussichtlich 48 000 Rentner erstmals in die Steuerpflicht. Insgesamt 4,98 Millionen Senioren werden dann steuerpflichtig sein.

Bei 17,71 Millionen Rentenempfängern in Deutschland muss damit fast jeder Dritte Abgaben auf sein Einkommen zahlen. Das Finanzministerium rechnet mit Steuermehreinnahmen von 410 Millionen Euro.

Ursache dafür ist zum einen, dass mit der Erhöhung der Bezüge immer mehr Rentner mit ihrem zu versteuernden Einkommen den Grundfreibetrag überschreiten. Das steuerfreie Existenzminimum liegt 2019 bei 9168 Euro für Alleinstehende, für zusammen veranlagte Partner bei 18 336 Euro.

Nachgelagerte Besteuerung



Zum anderen schlägt die im Jahr 2005 von Bundeskanzler Gerhard Schröder eingeführte "nachgelagerte Rentenbesteuerung" immer stärker durch: Während des Erwerbslebens sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich absetzbar, im Gegenzug muss die Rente in der Auszahlungsphase versteuert werden.

Welcher Anteil der Rente besteuert wird, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Ruheständlern, die 2005 oder früher in Rente gegangen sind, sind 50 Prozent der gesetzlichen Altersbezüge abgabenpflichtig. Neurentner des Jahres 2018 müssen bereits 76 Prozent der staatlichen Leistung versteuern, nur ein Anteil von 24 Prozent bleibt steuerfrei. Bis zum Jahr 2020 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil für Neurentner jährlich um zwei Prozentpunkte, danach weitere 20 Jahre um je einen Prozentpunkt. Ab 2040 werden gesetzliche Rentenbezüge für Neurentner sogar vollständig steuerpflichtig sein.

Der lebenslang steuerfreie Anteil der gesetzlichen Rente wird bei Rentenbeginn nominal, also in einem fixen Betrag, festgeschrieben. Nach jeder Rentensteigerung erhöht sich damit für Altrentner der prozentual zu versteuernde Anteil.

Ein möglicher Ausweg, um die lästige Steuererklärungspflicht zu umgehen: In Mecklenburg-Vorpommern läuft derzeit ein Pilotprojekt, das bald bundesweit vielen Ruheständlern das Besteuerungsverfahren erleichtern soll. Finanzämter fertigen auf Antrag die Steuererklärungen im Wege des "Amtsveranlagungsverfahrens" selbst an. Steuerbescheide werden so auf Basis elektronisch übermittelter Daten der Renten- und Sozialversicherungsträger erstellt - eine eigenhändige Steuererklärung wäre nicht mehr nötig.