Die Insolvenz des britischen Reisekonzerns ­Thomas Cook zieht Kreise: Nun hat auch die ­deutsche Tochter Insolvenz angemeldet, zu der Öger Tours gehört. Ich hatte für Anfang ­Oktober eine Pauschalreise mit Öger Tours ­gebucht. Was muss ich jetzt wissen?

€uro am Sonntag:

Zur Thomas Cook GmbH gehören die Marken Neckermann, Öger Tours, Air Marin und Bucher Reisen. Rund 140.000 Urlauber sind aktuell mit dem Unternehmen unterwegs. Die rechtliche Situation stellt sich nun so dar: Die Insolvenzversicherung springt ein, in diesem Fall die Zurich Versicherung. Diese hat die Kaera AG in Oberursel mit der Abwicklung von Ansprüchen beauftragt. Da Ihre Reise mit Öger Tours nicht stattfindet, sollten Sie Ihre Ansprüche umgehend bei Kaera anmelden (www.kaera-ag.de/geschaefts­felder/abwicklungsstelle/aktuellesthomascook/index.htm oder per Telefon: 06172/99 76 11 23).

Die Absicherung gilt jedoch nur für eine Pauschalreise. Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei Reisearten, meist Transport und Unterkunft. Die Gesamtsumme der Ansprüche aller Kunden ist auf 110 Millionen Euro begrenzt. Ist die Gesamtsumme höher, wird nur anteilig erstattet.

Für Individualreisende, die nur Einzelleistungen gebucht haben, ist Kaera nicht zuständig. Diese Urlauber haben nur die Möglichkeit, ihre Ansprüche in einem späteren Insolvenzverfahren anzumelden. Oftmals stehen die Chancen - selbst auf nur anteilige Entschädigung - aber schlecht.

Die Thomas Cook GmbH hat einen Antrag auf einen Überbrückungskredit in Höhe von 375 Millionen Euro beim Bund gestellt. Darüber war bis Redaktionsschluss nicht entschieden. Die Fluggesellschaft Condor, die ebenfalls zu Thomas Cook gehört, hat bereits die Zusage über eine staatliche Bürgschaft in Höhe von 380 Millionen Euro erhalten und ist nicht von der Insolvenz betroffen.