Die Bundesregierung hat ehrgeizige Klimaziele. Bis 2045 soll Deutschland die Klimaneutralität erreichen. Damit dieses Unterfangen gelingt, müssen die Gebäude hierzulande allerdings klimatechnisch auf Vordermann gebracht werden. Etwa ein Drittel der Treibhausgase entstehen in Deutschland nämlich durch Immobilien.

Deren Eigentümer sind nun gefordert: Sie müssen ihre Häuser aufrüsten, sodass die weniger Energie verbrauchen. Freiwillig stürzen sich allerdings nur wenige Menschen in Unkosten, um das Klima zu retten. Deswegen lockt die Bundesregierung mit viel Geld. Zwölf Milliarden Euro sollen verteilt werden - auch an die Eigner von Wohnimmobilien. Um die Förderlandschaft übersichtlicher zu gestalten, wurden die verschiedenen Programme gebündelt und firmieren jetzt als Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Für das Verteilen sind nun die Förderbank KfW sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zuständig. Zukünftig werde ein Antrag ausreichen, um sämtliche Angebote nutzen zu können, verspricht das Bundeswirtschaftsministerium. "Die Antragstellenden haben die Wahl zwischen Tilgungszuschuss und direktem Investitionszuschuss", erklärt ein Sprecher des Bafa.

Kreditzusagen inklusive Tilgungszuschüsse laufen über die KfW. Wer einen solchen KfW-Kredit möchte, muss den immer noch über einen Kreditgeber - zum Beispiel die Hausbank - beantragen. Das Besondere: Am Ende muss man den Betrag nicht komplett tilgen, sondern bekommt einen Teil der Schuld erlassen. Die direkten Geldzuschüsse beantragen Wohneigentümer beim Bafa.

Ob sich der Förderdschungel für die Verbraucher am Ende tatsächlich lichtet, wird sich zeigen. Im Moment müssen Interessierte sich mit den neuen Regelungen erst einmal vertraut machen. Wer sein Heim zu einem Energie-Effizienzhaus machen möchte, fällt derzeit noch komplett in den Zuständigkeitsbereich der KfW - auch wenn er einen Zuschussantrag stellt.

Weitere Neuheit: Es existieren zusätzliche Klassifizierungen bei den Effizienzhäusern, zum Beispiel die Kategorien "EE"- und "NH". Das Label NH steht für Nachhaltigkeit, EE steht für erneuerbare Energie. Doch was bedeutet das eigentlich? In sogenannten EE-Häusern werden mindestens 55 Prozent der Energie aus Wind, Sonne, geothermischer Energie, Wasserkraft, Biogas oder anderen nichtfossilen Energiequellen gewonnen. Bestandshäuser können maximal das Label EE erreichen. Bei Neubauten sieht es anders aus. Sie können beide Kategorien erhalten, wobei die NH-Klasse die Kriterien des staatlichen Qualitätssiegels "nachhaltiges Gebäude" erfüllt. Dafür werden zum Beispiel die Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit der Konstruktion sowie der Schallschutz bewertet.

Energieklassen kombinieren

Interessant ist das vor allem, weil sich diese neuen Klassen mit den bisherigen Kategorien kombinieren lassen und dadurch die Fördersätze steigen. Bei Effizienzhäusern gilt nach wie vor: je kleiner die Kennzahl, desto energieeffizienter das Gebäude. Als Vergleichsgröße dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes entspricht. Im Vergleich dazu benötigt das Effizienzhaus 55 zum Beispiel nur 55 Prozent der Energie. Weiteres Kriterium: Diese Häuser dürfen nicht so viel Wärme über Wände, Fenster, Türen und Dach verlieren. Der Staat hat die Zuschüsse für diese Häuser erhöht. Wer ein Effizienzhaus 55 - zum Beispiel mit einer Wärmepumpe - neu baut oder kauft, bekommt jetzt eine Förderung in Höhe von 18.000 Euro.

Erreicht man mit dem Haus zusätzlich die Klassifizierung EE, zum Beispiel mit einer Wärmepumpe, gibt es noch mal einen Bonus, sodass der Zuschuss auf 26.250 Euro wächst. An der Spitze liegt das KfW-Effizienzhaus 40 Plus. Dafür gibt es 37.500 Euro. Solch ein Haus verbraucht nicht nur 60 Prozent weniger Energie als vorgegeben, sondern erzeugt mehr Energie, als es für den eigenen Bedarf benötigt, und kann die überschüssige Energie der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.

Energieeffiziente Neubauten reichen jedoch nicht aus, um die angepeilten Klimaziele zu erreichen. Der Staat ist darauf angewiesen, dass die Eigentümer auch ältere Häuser sanieren, und will das mit üppigen Geldgeschenken erreichen. Wer sein Haus auf den Stand eines KfW-Haus 55 bringt, kriegt 48.000 Euro. Erreicht ein saniertes KfW-Haus 55 auch noch das Label EE, wächst die Geldspritze vom Staat auf 67.500 Euro. Und für ein KfW-Haus 40 EE bekommen Antragsteller 75.000 Euro (siehe Tabelle).

Dabei gilt für alle Beispiele: Antragsteller haben die Wahl zwischen direkten Zuschüssen und zinsverbilligten Förderkrediten mit Tilgungszuschüssen. Die Fördersummen gelten immer pro Wohneinheit. Das kann zum Beispiel eine Geschosswohnung, ein Reihenhaus oder ein freistehendes Eigenheim sein. Sollte es im Bauablauf passieren, dass der angepeilte Effizienzhaus-Standard nicht erreicht wird, lasse sich der Antrag noch ändern, schreibt das Bundeswirtschaftsministerium. Die Antragsteller erhalten dann aber auch einen entsprechend niedrigeren Fördersatz.

Das klingt alles verlockend, aber Fachleute wissen: Die Eigentümer müssen viel Geld in ein älteres Gebäude stecken, um die ambitionierten Energieziele überhaupt zu erreichen. "Die Anforderungen sind sehr hoch", sagt Andrea Blömer, Baubegleiterin für den Verband Privater Bauherren. Als Eigentümer müsse man schauen, was in der Immobilie realistisch umsetzbar sei.

Viele Einzelmaßnahmen

Erscheint der Umbau zum Effizienzhaus zu komplex, existieren immerhin viele Alternativen. Der Staat fördert nämlich auch zahlreiche Einzelmaßnahmen. Dazu gehört etwa die Dämmung von Wänden und Dächern. Beim Ersatz oder erstmaligen Einbau von Türen und Fenstern schießt er ebenfalls Geld zu. Auch wer sein Haus digital aufrüstet, um den Verbrauch zu optimieren, bekommt Zuschüsse. Selbst der sommerliche Wärmeschutz in Form von Jalousien, Rollläden oder Lüftungsanlagen wird gefördert.

Bei all diesen Maßnahmen übernimmt der Staat in der Regel um die 20 Prozent (siehe Tabelle unten). Antragsteller müssen bei einer Einzelmaßnahme mindestens 2.000 Euro investieren. Die förderfähigen Kosten sind pro Kalenderjahr auf 60.000 Euro je Wohneinheit gedeckelt. Insofern könne jedes Jahr ein erneuter Antrag mit der maximal förderfähigen Summe gestellt werden - allerdings nicht für exakt die gleiche Maßnahme, betont eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums.

Sehr umfangreich fällt die Förderung bei Heizungsanlagen aus. Das fängt bei einer Optimierung für eine bestehenden Anlage an. Dafür muss der Besitzer mindestens 300 Euro investieren. Ansonsten gelten dieselben Kriterien wie bei anderen Maßnahmen: Je nach Art der neuen Anlage beträgt der Zuschuss zwischen 20 und 35 Prozent (siehe Tabelle unten). Wird eine alte Ölheizung ausgetauscht, legt der Staat Extrageld drauf. Auf der Bafa-Homepage (bafa.de) gibt es Listen, welche Anlagen gefördert werden.

"Antragstellende können sich dort versichern, dass ihre Heizungsanlage förderfähig ist", erklärt der Bafa-Sprecher. Sollte eine Anlage nicht aufgeführt sein, heiße dies nicht automatisch, dass keine Förderung möglich sei. "In diesem Fall sollten Antragstellende ein formloses Dokument mit zum Antrag hochladen und die geplante Heizungsanlage angeben", rät er. Die Techniker des Bafa prüfen dann den Anspruch auf eine Förderung.

Generell ist das Interesse an den Maßnahmen groß. Das Personal beim Bafa wurde schon verstärkt und wird weiter aufgestockt. Die Bearbeitungszeit nimmt im Schnitt vier Wochen in Anspruch, es kann aber auch länger dauern. "Ein Kunde hat den Zuschuss für die Heizung im Februar beantragt, Anfang Juli kam die Genehmigung", berichtet Baubegleiterin Blömer.

Für Hausbesitzer, die ihre Immobilie schrittweise sanieren wollen, gibt es ebenfalls eine Neuheit: Sie können sich von einem Energie-Experten einen individuellen Sanierungsfahrplan - kurz: iSFP - erstellen lassen. Die Fachleute schlagen aufeinander abgestimmte einzelne Sanierungsschritte vor. Werden die innerhalb von 15 Jahren nacheinander abgearbeitet, bekommen die Eigner für jede einzelne Sanierung einen zusätzlichen iSFP-Förderbonus von fünf Prozent - also noch mal Extrageld (siehe Tabellen). Das Bafa rechnet vor, was das im Einzelfall bedeuten kann: Lässt jemand im Rahmen eines Sanierungsplanes seine Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen und investiert dafür 50.000 Euro, zahlt der Staat 25.000 Euro dazu. Um zu erkennen, welche energetische Maßnahmen in einem Haus notwendig sind, braucht man einen Experten. Energieberatungen und Baubegleitungen unterstützt der Staat ebenfalls mit Zuschüssen (siehe Tabelle).

Wichtig: Man sollte auf gar keinen Fall einfach loslegen. Das Ganze muss vorher geplant werden und die Kosten müssen transparent sein, wenn man den Antrag stellt. "Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vor Antragstellung individuell beraten lassen", meint denn auch Christian Stolte von der Deutschen Energie-Agentur (Dena). Zugelassene Fachleute sind auf der Dena-Expertenliste unter energie-effizienz-experten.de zu finden.

Der Staat nimmt also viel Geld in die Hand, um die Energiewende voranzubringen. Ob das gelingt? Man darf gespannt sein. Aus der Praxis hört man Klagen zu den Wartezeiten und dem immer noch recht aufwendigen Papierkram, den die Anträge mit sich bringen. Eigentümer müssten viele Belege einreichen. Dazu gehören etwa Produktdatenblätter und Fachuntersuchungen. Wer auf die Antragstellung gar keine Lust hat, kann sich ans Finanzamt wenden. Alternativ lassen sich Förderungen von der Steuer absetzen, und zwar über drei Jahre verteilt. Der Betrag ist allerdings auf 40.000 Euro begrenzt.

 


Glossar

Bafa: Das Kürzel steht für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Dabei handelt es sich um eine Bundesoberbehörde im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Kernaufgabe des Amtes ist eigentlich die Ausfuhrkontrolle von Gütern, die genehmigungspflichtig sind. Das Bundesamt kümmert sich aber auch um die Energieförderung. Dort können Verbraucher Zuschüsse für Maßnahmen beantragen. Informationen gibt es unter bafa.de.

BEG: Der Staat hat die Förderung für energieeffiziente Wohngebäude neu strukturiert und dafür die Bundesförderung für effiziente Gebäude - kurz BEG - geschaffen. Sie ersetzt etliche bestehende Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Die Richtlinien dafür sind auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht. Die zuständigen Behörden sind das Bafa und die KfW.

GEG: Das Gebäudeenergiegesetz - kurz GEG - ist im Herbst vergangenen Jahres in Kraft getreten. Es ersetzt drei Regelwerke: das bisherige Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Das GEG legt nun die energetischen Mindeststandards für die Neubauten fest.

EE und NH: Zwei neue Kategorien ergänzen die bisherigen Effizienzhaus-Stufen. Das sind die Klassen "Erneuerbare Energien" (EE-Klasse) und "Nachhaltigkeit" (NH-Klasse). Wer die zusätzlich bei den Effizienzhäusern erreicht, bekommt noch Extrageld. Das zeigt zum Beispiel die Tabelle unten.

KfW: Die Abkürzung KfW steht für Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die staatliche KfW ist die drittgrößte deutsche Bank und eine der führenden Förderbanken der Welt. Sie fördert den Mittelstand und Existenzgründer, gewährt Investitionskredite und unterstützt auch die energetische Sanierung von Gebäuden und den Bau klimafreundlicher Gebäude. Über die KfW sollen die Anträge für sämtliche Kredite laufen.

iSFP: Eigentümer können den Energieberater bitten, ihnen die Maßnahmen zur energetischen Sanierung ihres Hauses in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans - iSFP - darzustellen. Das ist sowohl bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus als auch bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung möglich und bringt einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von fünf Prozent.