Ich bin privat krankenversichert und habe schon einige Beitragserhöhungen erlebt. Daher habe ich mit Interesse verfolgt, dass sich Gerichte damit beschäftigt haben, ob alle Erhöhungen rechtens waren. Irgendwann hieß es, die Klagen seien ­abgeschmettert worden. Jetzt habe ich ein ­Schreiben eines Rechtsanwalts namens Knut Pilz bekommen, wonach Klagen weiterhin ­aussichtsreich seien. Was ist der Stand der Dinge?

€uro am Sonntag:

Die Klagen sind nicht komplett abgeschmettert worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zwar im Fall einer Prämienerhöhung durch die AXA gegen den Kläger entschieden (Az. IV ZR 255/17). Doch hatte sich das Urteil nur auf einen speziellen Punkt bezogen: die Unabhängigkeit der sogenannten Treuhänder, die einer Prämienerhöhung zustimmen müssen. Rechtsanwalt Pilz, der den Prozess vor dem BGH begleitete, hatte diese Unabhängigkeit in Zweifel gezogen. Begründung: Treuhänder seien in diesem und in anderen Fällen zu abhängig von den Zahlungen der Versicherer, als dass eine freie Entscheidung zu erwarten sei. Der BGH entschied nun, dass es den Gerichten nicht obliege, diese Unabhängigkeit zu überprüfen. Hingegen muss die Vorinstanz laut BGH unter anderem überprüfen, ob die Erhöhungsschreiben ordnungsgemäß verfasst wurden und ob die Erhöhung selbst sachlich gerechtfertigt gewesen sei.

Hierin sieht Pilz nach eigenen Worten eine Chance, doch noch Urteile im Sinn der Kläger zu erreichen. Unterstützung bekommt er von der Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen. Laut deren Internetauftritt sind weiterhin Klagen vorstellbar - mindestens bis 2016 und maximal bis 2008 rückwirkend zur Erhöhung. Eine Verjährung ist allerdings möglich. Die VZ verlangt für eine Prüfung 95 Euro (verbraucherzentrale.nrw, Suchwort "Beitragserhöhungen").