So lesen Sie die Tabellen


Getestet wurden für Neukunden erhältliche Rechtsschutzversicherungen in zwei Kategorien: für Singles und Familien. Für die Ermittlung der Beiträge wurden folgende Vorgaben angesetzt: Der Versicherungsumfang enthält Privat-, Berufs-, Verkehrs- sowie Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz (für eine Wohnimmobilie als Mieter), als Selbstbehalt wurden 150 Euro gewählt. Sofern für bewertete Kriterien ein Beitragszuschlag erforderlich ist, wurde dieser mitberücksichtigt. Die Versicherungsdauer beträgt ein Jahr. Eventuell vorhandene Vorbelastungen wie Vorschäden wurden nicht berücksichtigt.

Die Daten stammen vom Vergleichsrechneranbieter Softfair, die Bewertung von Ascore Analyse, einem Rating- und Analysehaus, das auf detaillierte Marktund Bedingungsanalysen für nahezu alle Versicherungsbereiche spezialisiert ist. Die Noten ermittelte BÖRSE ONLINE. Für den Test, der im Heft 47/20 erschienen war, wurden 27 Tarife von 27 Anbietern (je Single und Familie) untersucht. Voraussetzung für die Aufnahme eines Tarifs in den Test ist grundsätzlich das Vorhandensein einer gültigen Integration im Softfair-Sachmodul. Die für die Bedingungsbewertung erfassten Daten dienen als Grundlage für den vorliegenden Test. Bei mehreren Tarifen eines Anbieters wurde der jeweils leistungsstärkste Tarif für den Test herangezogen. Wenn zwei Tarife eines Anbieters gleich stark waren, wurde der mit dem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis gewählt.

Folgende Gesellschaften haben eine Teilnahme am Test abgelehnt: Württembergische, Maxpool und Bavaria Direkt. Bei den Tarifen von Debeka und HUK-Coburg hatten sich die Gesellschaften geweigert, die Tarife gegenzuchecken. Wir können deshalb nicht mit letzter Sicherheit sagen, ob alle Angaben korrekt sind, und haben sie nachträglich aus den Tabellen, wie sie in BÖRSE ONLINE erschienen waren, entfernt.

Bedingungsanalyse


(Punkte 1 bis 15)

Die Softfair-Daten dienen dieser Auswertung als Grundlage. Die Bedingungen wurden für diesen Test anhand von 38 Kriterien bei Familien und 37 bei Singles analysiert, davon werden die 15 wichtigsten explizit in den Tabellen dargestellt. Der Rechtsschutz umfasst die Bereiche "Allgemein", "Privat" "Beruf-", "Verkehr-" sowie "Wohnungsund Grundstücksrechtsschutz". Alle Kriterien gehen mit 100 Grundpunkten ein, ein Gewichtungsfaktor unterscheidet die Bedeutung der Kriterien und liegt zwischen 0,5 und 3. Die maximal erreichbaren Punkte pro Kriterium ergeben sich aus Multiplikation der Grundpunkte mit dem Gewichtungsfaktor.


Bereich: "Allgemein"


1. Deckungssume je Rechtsschutzfall

Die vereinbarte Versicherungssumme (Deckungssumme) bezieht sich sowohl auf einen als auch auf mehrere Rechtsschutzfälle, die eine gemeinsame Ursache haben. Das heißt, dass die Summen aller geleisteten Zahlungen in diesem Fall addiert werden. Die Deckungssummen variieren von 500 000 Euro bis unbegrenzt, je nach Tarif und Anbieter.


2. Deckungssumme außerhalb des örtlichen Geltungsbereichs

Nur wenige Versicherer bieten eine unbegrenzte Versicherungssumme (Deckungssumme) außerhalb des Geltungsbereiches an. Einige Versicherer haben den Deckungsumfang (Auslandsaufenthalt) auf bis zu acht, zwölf, 26 und 52 Wochen oder zeitlich unbegrenzte Auslandsaufenthalte erweitert. Der Geltungsbereich gilt in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln und Madeira. Die Deckungssummen reichen von 60 000 Euro bis unbegrenzt, je nach Tarif und Anbieter.


3. Privater Internetrechtsschutz

Zur versicherten Leistungsart im Privatrechtsschutz gehört meist auch der Vertragsrechtsschutz. Dieser greift in der Regel nur im örtlichen Geltungsbereich - beispielsweise auch für Verträge, die vom heimischen PC aus über das Internet geschlossen werden. Wird etwa ein Onlinevertrag mit einem in den USA ansässigen Anbieter geschlossen, besteht oft kein Rechtsschutz. Einige Versicherer bieten für diesen Fall auch weltweiten Internetrechtsschutz an. Die Höhe der Deckungssumme für diesen Bereich ist je nach Tarif unterschiedlich.


4. Sozialrechtsschutz im Ein- und Widerspruchsverfahren

Der Sozialrechtsschutz bietet Deckung bei Streitigkeiten vor Gericht im Bereich des Sozialrechts. Einige Versicherer gewährleisten auch Versicherungsschutz auf das der gerichtlichen Klärung vorausgehende Ein- oder Widerspruchsverfahren.


5. Verwaltungsrechtsschutz im Widerspruchsverfahren

Wünschenswert ist, dass die außergerichtliche Deckung im Verwaltungsrechtsschutz auch eine Übernahme der Kosten für das einer Klage vorgeschaltete Widerspruchsverfahren vorsieht. Weitere bewertete Kriterien im Bereich "Allgemein" sind: Selbstbehaltverzicht bei Erstberatung; Höhe der Deckungssumme für Darlehen und Strafkaution; Internetrechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen im Privatbereich; Dauer des Versicherungsschutzes außerhalb des örtlichen Geltungsbereichs; Definition des Schadensereignisses: Folgeereignistheorie; freie Rechtsanwaltswahl; Verzicht auf Schiedsverfahren; Kostenübernahme für Mediation; Steuerrechtsschutz im Ein- und Widerspruchsverfahren; Vorsorge bei Selbstständigkeit; Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit; Beitragsreduzierung bei Arbeitslosigkeit; Bedingungsupdate.


Bereich: "Privat"



6. Erweiterter Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Generell wird im Familien- und Erbrecht kein umfassender Rechtsschutz gewährt. Der erweiterte Beratungsrechtsschutz umfasst die mündliche oder schriftliche Erteilung eines Rates oder einer Auskunft durch den Rechtsanwalt oder Notar in folgenden Gebieten: Familienrecht; Unterhaltsauseinandersetzungen; Sorgerechtsregelung während des Getrenntlebens; Erbrecht; Testamentsanfechtung; Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft; Geltendmachung des Pflichtteils. Die Beratung kann nur durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen. Geht die Tätigkeit des Rechtsanwalts über die Erteilung des Rates beziehungsweise einer Auskunft hinaus (wie etwa Abfassen eines Schreibens oder ein Gespräch mit dem Anspruchsgegner), entfällt der Rechtsschutz auch für die gewährte Beratung. Als Versicherter sind Sie übrigens innerhalb des Beratungsrechtsschutzes weder in der Auswahl Ihres Rechtsanwalts noch in der Anzahl der Beratungen beschränkt.


7. Erweiterter Strafrechtsschutz

Der erweiterte Strafrechtsschutz bietet im privaten, beruflichen und ehrenamtlichen Bereich Rechtsschutz für den Fall, dass dem Versicherungsnehmer ein vorsätzliches Vergehen vorgeworfen wird. Der Rechtsfall muss in diesem Zusammenhang noch nicht eingetreten sein.


8. Beratungsrechtsschutz bei Vorsorgeverfügungen

Übernahme von Anwaltskosten und Unterstützung für Vorsorgeberatungen - also insbesondere auch in Bezug auf Beratungen zu Vorsorgeverfügungen.


9. Vertrags- und Sachenrecht bei Kapitalanlagen

Der Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Kapitalanlagen, insbesondere auch Ansprüche, die durch eine Falschberatung resultieren, ist im Regelfall ausgeschlossen. Einige Versicherer bieten hier jedoch bis zu einem bestimmten Betrag Deckung an.


10. Cyberrechtsschutz

Wichtig ist mittlerweile, dass Cyberrechtsschutz mitversichert ist - zur Geltendmachung eigener Ansprüche, beispielsweise bei unbefugter Datennutzung beziehungsweise Identitätsmissbrauch durch Dritte, Schädigung des Rufes oder Missbrauch von Zahlungsmitteln.

Weitere bewertete Kriterien im Bereich "Privat" sind: eingeschränkter Arbeitsrechtsschutz; Beratungsrechtsschutz bei Betreuungsverfahren; Rechtsschutz im Betreuungsverfahren; erweiterter Strafrechtsschutz fürs Ehrenamt; Rechtsschutz bei Vorsorgeverfügungen; Vertrags- und Sachenrecht bei risikoarmen Kapitalanlagen.


Bereich: "Beruf"



11. Angedrohte Kündigung

Versicherungsschutz besteht bei einer angedrohten Kündigung, wenn ein zumindest behaupteter Rechtsverstoß vorliegt. Beispiel: Die Kündigung wird wegen eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers angedroht. Damit der Versicherer Versicherungsschutz gewährt, muss der Rechtsfall noch nicht eingetreten sein. Bewertet wurde die unbegrenzte Absicherung.


12. Aufhebungsvereinbarung

Die Aufhebungsvereinbarung im Berufsrechtsschutz ist die Alternative zur Kündigung, die es beiden Parteien ermöglicht, Austrittszeitpunkt und Finanzielles individuell und einvernehmlich zu regeln. Die Aufhebungsvereinbarung kann wie die angedrohte Kündigung als ein Rechtsfall gelten. Damit der Versicherer Versicherungsschutz gewährt, muss der Rechtsfall noch nicht eingetreten sein. Bewertet wurde die unbegrenzte Absicherung. Weiteres bewertetes Kriterium im Bereich "Beruf" ist: beruflich bedingte Aufenthalte außerhalb des örtlichen Geltungsbereichs.


13. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (für Kfz)

Im Vertrags- und Sachenrecht für Kraftfahrzeuge erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Kfz-Verträge, wie beispielsweise Mängelansprüche bei Neu- und Gebrauchtwagen.


14. Verwaltungsrechtsschutz bei Halte- und Parkverstößen

Verstöße beim Halten und Parken stellen Ordnungswidrigkeiten dar, gegen die man vor Gericht ziehen kann. Sie werden aber vom Rechtsschutz üblicherweise ausgeschlossen. Einige Versicherer bieten jedoch in diesem Zusammenhang einen Deckungsschutz an. Weitere bewertete Kriterien im Bereich Verkehr sind (nur im Familienschutz): Fahrzeuge von volljährigen Kindern.


Bereich: "Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz"



15. Alle selbst bewohnten Immobilien im Inland

Generell besteht beim Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz Versicherungsschutz für eine selbst bewohnte Immobilie des Versicherungsnehmers. Jedoch bieten einige Versicherer innerhalb ihrer Tarife auch Versicherungsschutz für alle selbst bewohnten beziehungsweise selbst genutzten Immobilien im Inland an. Weitere bewertete Kriterien im Bereich Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz sind: selbst bewohnte Immobilien im Inland, Photovoltaikanlagen.


Bewertung


(Punkte 16 bis 20)


16. Punkte Bedingungen (normiert)

Die Bewertung der Bedingungen umfasst 37 Kriterien für Singles und 38 Kriterien für Familien - also jene 15, die in den Tabellen aufgeführt sind, plus jene 22 beziehungsweise 23, die in "So lesen Sie die Tabellen" zusätzlich genannt werden. Es wurden in den Kategorien - je nach Wichtigkeit - jeweils Maximalpunktzahlen von 50 bis 300 vergeben. Die meisten Maximalpunkte, nämlich 300, gab es bei Singles und Familien für die Deckungssumme je Rechtsschutzfall. Bei Familien galt dieselbe Punkteanzahl außerdem für den erweiterten Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht. Die maximal erreichbare Gesamtpunktezahl für Singles beträgt 4450, für Familien 4750. Die erreichten Punkte wurden normiert, um eine einheitliche Basis für die Gesamtpunkte zu erreichen. Die normierten Punkte für die Bedingungen gehen mit 50 Prozent in die Gesamtpunktzahl ein.


17. Beitrag pro Jahr

Hier handelt es sich um die jährliche Versicherungsprämie.


18. Punkte Beitrag (normiert)

Der Mittelwert der Beiträge dient jeweils als 100-Punkte-Marke. Positives Abweichen vom unteren Mittelwert ergibt einen Wert >100, negatives Abweichen einen Wert <100 (linear berechnet). Die erreichten Punkte wurden normiert, um eine einheitliche Basis für die Gesamtpunkte zu erreichen. Die normierten Punkte für den Beitrag gehen mit 50 Prozent in die Gesamtpunktzahl ein.


19. Gesamtpunkte (normiert)

Die Summe aus normierten und gewichteten Punkten für Bedingungen und Beitrag ergeben die Gesamtpunktzahl, die für eine bessere Lesbarkeit auf 100 Prozent normiert wurde.


20. Noten

Singles: >88 Punkte: sehr gut; >76 Punkte: gut; >64 Punkte: befriedigend; >52 Punkte: ausreichend; darunter: mangelhaft. Familien: >90 Punkte: sehr gut; >80 Punkte: gut; >70 Punkte: befriedigend; >60 Punkte: ausreichend; darunter: mangelhaft.



Hier finden Sie Rechtsschutzversicherungen in der Gesamtwertung

Hier finden Sie passende Rechtsschutzversicherungen für Singles

Hier finden Sie passende Rechtsschutzversicherungen für Familien