Welche "Anschaffung" macht viel Vergnügen, ist zunächst kostenlos, aber stellt sich dann doch statistisch betrachtet als teuer heraus? Die Rede ist von Kindern, die nach Schätzungen des Statistischen Bundesamts im Unterhalt gut und gerne 126 000 Euro bis zum 18. Lebensjahr kosten, auch wenn sie natürlich eigentlich unbezahlbar sind.

Da fragen sich Eltern und Paten: Wie kann ein Vermögensaufbau aussehen, um Kindern einen guten Start ins Erwachsenenleben zu ermöglichen? So können Geburt, Kommunion oder Konfirmation gute Anlässe sein, ein Wertpapierdepot mit entsprechenden Einlagen zu schenken - statt traditioneller Gaben wie Bargeld oder ein Sparbuch. Außerdem sprechen auch steuerliche Aspekte dafür, Kinder schon frühzeitig ein wenig Vermögen zu übertragen. Die gesamte Familie kann auf diese Weise Steuern sparen. Denn auch Kindern stehen Freibeträge zu. Dazu zählen der Grundfreibetrag in Höhe von 8652 Euro, der Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Jahr und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro. Falls die Sprösslinge ausschließlich Einnahmen aus Kapitalvermögen erzielen, können sie insgesamt pro Jahr steuerfrei 9489 Euro an Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen einstreichen. Damit das Finanzamt keinen Ärger macht, braucht der Nachwuchs dafür ein eigenes Depot.

Geburtsurkunde und Steuer-ID



Bei zahlreichen Banken und Direktbanken ist die Eröffnung unter Vorlage der Geburtsurkunde und Angabe der Steueridentifikationsnummer (ID) des Kindes für Eltern unproblematisch möglich. Die ID erhalten Kinder kurz nach der Geburt vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Auch die Eltern müssen sich natürlich ausweisen - und bei Direktbanken meist das Post-Ident-Verfahren durchlaufen. Zum Teil muss auch das Sorgerecht nachgewiesen werden, daher sollte man vor Eröffnung die Anforderungen seiner Bank genau studieren. Eine digitale Kontoeröffnung etwa vom eigenen PC aus ist selten möglich.

Manchmal muss man Bedingungen erfüllen - etwa bei der Comdirect. Im ersten halben Jahr ist das Depot kostenlos, danach nur noch, wenn ein Wertpapiersparplan läuft oder mindestens zweimal pro Quartal eine Transaktion stattfindet. Als Sachprämien gibt es derzeit zum Beispiel ein Laufrad plus bis zu 30 Euro Zuschuss bei Abschluss eines Wertpapiersparplans.

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Zocken verboten



Beim Anlegen für den Nachwuchs dürfen die Eltern nicht zu riskant vorgehen. Es gibt nach Angaben des Bankenverbands zwar keine gesetzlichen Vorgaben, die beispielsweise vorsehen, dass die Anlage etwa mündelsicher sein muss, es ist aber die geschäftspolitische Entscheidung der Institute, was sie erlauben und was nicht. Oft schließen Banken daher generell Termingeschäfte, Optionsscheine und Ähnliches aus.

Es empfiehlt sich auf jeden Fall, diesen Punkt vor Depoteröffnung genau zu klären. Denn manche Anbieter sehen noch weitere Einschränkungen vor. So erlaubt die Consorsbank bei Kinderdepots nur Wertpapiere der Risikoklasse 3. Deutsche Nebenwerte und Auslandsaktien zählen nicht dazu - außer bei Fondssparplänen, die auch der Risikoklasse 4 zugeordnet sein dürfen. Man kann eine Risiko- und Verpflichtungserklärung ausfüllen und dann auch Papiere höheren Risikos handeln. Hingegen gibt es etwa bei der DAB Bank keine Einschränkungen.

Übrigens: Bei Gesamteinnahmen unterhalb der Freibeträge lässt sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung für das Kind beantragen. Dann behalten die Banken auch bei Kapitaleinkünften oberhalb des Sparerpauschbetrags von 801 Euro im Jahr keine Abgeltungsteuer ein. Zu bedenken ist aber, dass Kinder mit hohen Einkünften gegebenenfalls eigene Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen. Auch etwa für BAföG sind Einkommens- und Vermögensgrenzen zu beachten.