Der Abgabe-Stichtag ist ab diesem Jahr der 31. Juli. Wer einen Steuerberater einschaltet, hat für die Steuererklärung sogar bis Anfang März 2020 Zeit. Für alle, die schon jetzt mit der jährlichen Pflichtaufgabe des Fiskus beginnen wollen: Die besten Ausfüll-Tipps für Arbeitnehmer und Selbstständige Von Stefan Rullkötter

Steuertipps für Arbeitnehmer:


Arbeitsmittel


Alle Ausgaben im Jahr 2018 für Büroausstattung, Computer- Equipment und Arbeitskleidung sind absetzbar, wenn diese zu mehr als 90 Prozent beruflich genutzt werden und zusammen über der Werbungskostenpauschale (1.000 Euro) liegen. Waren die Arbeitsmittel teurer als 952 Euro (800 Euro netto), sind sie über die Nutzungsdauer anteilig absetzbar.

▶ Anlage N, Zeilen 41 - 48

Arbeitszimmer


Miet- und Ausstattungskosten von häuslichen Arbeitszimmern sind pro Jahr bis zu 1250 Euro anteilig absetzbar, wenn sie den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden. Jedem Ehepartner steht bei gemeinsamer Veranlagung der volle Abzugsbetrag zu. Wer den Arbeitszimmeraufwand erstmals geltend macht, muss mit ­einer Beleganforderung rechnen.

▶ Anlage N, Zeile 43

Dienstfahrräder


Der geldwerte Vorteil von ganz oder teilweise kostenlos überlassenen Diensträdern wird bei privater Nutzung seit 2012 mit einem Prozent des Bruttolistenpreises pro Jahr besteuert. Die Überlassung eines Fahrrads an einen Arbeitnehmer ist erst ab diesem Jahr steuerfrei - wenn dieser Bonus vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird.

▶ Anlage N, Zeilen 5 - 10

Doppelter Haushalt


Wer 2018 an seinem auswärtigen Beschäftigungsort eine Zweitwohnung hatte, kann dafür bis zu 1.000 Euro monatlich absetzen. Abzugsfähig sind auch Ausgaben für Einrichtung und Garage sowie eine Familienheimfahrt pro Woche (30 Cent je Entfernungskilometer). Der Steuerbonus bleibt auch nach 16 Jahren (Finanzgericht Münster, Az. 7 K 3215/16 E).

▶ Anlage N, Zeilen 61 - 87

Erstattungszinsen


Steuerzahler müssen Erstattungszinsen vom Finanzamt nach Urteil des Bundesfinanzhofs als Kapital­erträge versteuern, dürfen aber entrichtete Nachzahlungszinsen nicht verrechnen. Das Bundesverfassungsgericht wird klären, ob diese Steuerpraxis rechtmäßig ist (Az. 2 BvR 1711/15). Wer davon 2018 betroffen war, kann das Ruhen des Verfahrens beantragen.

▶ Anlage KAP, Zeile 19

Fahrtkosten


Pendler können im Jahr 2018 getätigte Fahrten und Fußwege zur ersten Arbeitsstätte pauschal mit 30 Cent pro Entfernungskilometer absetzen, maximal 4.500 Euro. Das lohnt sich ohne anderweitige Werbungskosten ab 15 Kilometer Arbeitsweg. Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel dürfen alternativ die tatsächlichen Ausgaben für ihre Tickets geltend machen.

▶ Anlage N, Zeilen 31 - 39

Handwerkerkosten


Wer 2018 Handwerkerleistungen für seinen Privathaushalt bezahlt hat, kann 20 Prozent seiner per Banküberweisung beglichenen Rechnungsbeträge für Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abziehen, maximal 1.200 Euro. Der Bundesfinanzhof wird bald entscheiden, ob auch öffentliche Straßenreinigungsgebühren so absetzbar sind (Az. VI R 4/18).

▶ Mantelbogen, Zeile 71 ff.

Riester-Rente


2018 gezahlte Beiträge zu ­Riester-Rentenversicherungen, ­Riester-Bank- und Riester-Fondssparplänen sowie zu Wohn-Riester-Verträgen sind als Sonderausgaben abzugsfähig, maximal 2.100 Euro pro Jahr. Das Ausfüllen des nötigen Formulars "AV" lohnt sich dieses Mal umso mehr, als die Riester-Grundzulage um 21 Euro auf 175 Euro angehoben wurde.

▶ Anlage AV, Zeilen 6 - 24

Umzugskosten


Wer berufsbedingt umgezogen ist, kann als Single bei Wohnsitzwechsel seit 1. März 2018 pauschal 787 Euro (zuvor 764 Euro) geltend machen, bei zusammen veranlagten Partnern sind es 1.574 Euro (zuvor 1.528 Euro). Pro Kind erhöht sich die Umzugspauschale um 347 Euro (zuvor 337 Euro). Höhere Umzugskosten sind bei unbaren Zahlungen absetzbar.

▶ Anlage N, Zeile 45

Weiterbildung


Wer 2018 Bildungsurlaub ge- nommen, berufsbezogene Seminare und Fortbildungen besucht hat, kann eigene Ausgaben als Werbungskosten absetzen. Bei hohen Beträgen sollten per Bank- überweisung bezahlte Gebühren und Arbeitsmittel, die der Fiskus stichprobenartig als Belege anfordert, formlos aufgelistet und in einer Summe deklariert werden.

▶ Anlage N, Zeile 44

Auf Seite 2: Steuertipps für Selbstständige

Steuertipps für Selbstständige:


Abschreibungen I


Die Wertgrenze für Sofortabschreibungen auf "geringwertige Wirtschaftsgüter" ist seit 2018 von 410 auf 800 Euro angehoben. Auch das Limit für die Bildung eines Sammelpostens wurde ­erhöht. Wichtig: Wer von dieser Gestaltungsmöglichkeit Gebrauch macht, kann nun Wirtschaftsgüter bis zum Wert von 250 Euro sofort vollständig abschreiben.

▶ Anlage EÜR, Zeilen 28 ff.

Abschreibungen II


Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten oder Herstellungskosten zwischen 801 und 1.000 Euro sind über die Nutzungsdauer (nach AfA-Tabelle) abzuschreiben oder in den Sammelposten einzulegen. Wer sich für Letzteres entscheidet, muss aber auch angeschaffte Wirtschaftsgüter zwischen 251 und 800 Euro über die Zeit von fünf Jahren abschreiben. ▶ Anlage EÜR, Zeilen 28 ff. Dokumentation Seit vergangenem Jahr müssen außer nötigen Steuerformularen keine weiteren Belege abgegeben werden. Das Finanzamt fordert Dokumente aber stichprobenartig und bei ungewöhnlich hohen Ausgaben oder ungewöhnlich niedrigen Einnahmen an. Um später von steuerzahlerfreundlichen Urteilen profitieren zu können, sollten Belege für 2018 aufbewahrt werden.

▶ Mantelbogen & Anlagen

Firmenwagen I


Wird der Firmenwagen nur wenig privat gefahren, ist das Führen eines Fahrtenbuchs unterm Strich oft günstiger. Wer seinen Firmenwagen auch für Privatfahrten nutzt, muss den Nutzungsanteil gewinnerhöhend deklarieren. Liegt die Privatnutzungsquote höher als 50 Prozent, kann dieser Anteil unter Umständen geschätzt werden (BFH, Az. X R 28/15).

▶ Anlage EÜR, Zeilen 58 ff.

Firmenwagen II


Kosten für Winterreifenwechsel und das Einlagern von Sommerreifen bei einer Autowerkstatt können Selbstständige und Gewerbetreibende als Betriebsausgaben absetzen. Dagegen hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Vollzeit-Dienstautos für Minijobs von Unternehmer-Ehefrauen steuerlich nicht anzuerkennen sind (Az. X R 44/17; X R 45/17).

▶ Anlage EÜR, Zeilen 58 ff.

Investitionsabzug


Gewinnmindernde Rücklagen für Investitionen dürfen gebildet werden, wenn das Betriebsvermögen des bilanzierenden Unternehmens 235.000 Euro nicht übersteigt. 40 Prozent der geplanten Investitionskosten für die nächsten drei Jahre sind vom Gewinn abziehbar, wenn die beabsichtigten Anschaffungen zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden.

▶ Anlage EÜR, Zeilen 71 ff.

Kundengeschenke


Wer 2018 Geschäftsfreunde beschenkt hat, kann grundsätzlich Präsente bis zu 35 Euro als Betriebsausgaben abziehen. Kosten sie mehr, sind Geschenke nur absetzbar, wenn die Empfänger sie für berufliche Aktivitäten nutzen können. Bei teureren Präsenten ist es ratsam, als Nachweis die Rechnung mit den Geschäftsunterlagen aufzubewahren.

▶ Anlage EÜR, Zeile 53

Rürup-Rente


Für 2018 sind 86 Prozent der Beitragszahlungen bis zur Höhe von 23.712 Euro (Zusammenveranlagte bis zu 47.424 Euro) absetzbar. Damit sind maximal 20.392 Euro (Zusammenveranlagte 40.784 Euro) der Beitragszahlungen Sonderausgaben. Der Fiskus muss ­Beitragszahlungen für 2018 bis zum 10.1.2019 berücksichtigen (FG Münster, Az. 1 K 1821/07 E).

▶ Anlage Vorsorge, Zeile 8

Übungsleiter


Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter, etwa als Dozent, Pfleger oder Erzieher, sind bis zum Gesamtbetrag von 2.400 Euro pro Jahr steuerfrei. Verluste aus der Tätigkeit als Übungsleiter sind auch dann steuerlich verrechenbar, wenn die Einnahmen den Übungsleiterfreibetrag nicht übersteigen, urteilte nun der BFH (Az. VIII R 17/16). ▶ Anlage S, Zeile 9

Veranstaltungen


Aufwendungen für die Ausrichtung von "Herrenabenden" mit Gästen aus dem privaten und beruflichen Umfeld sind wegen privater Mitveranlassung nur zur Hälfte als Betriebsausgaben abzugsfähig (Finanzgericht Düsseldorf, Az. 10 K 3355/16 F, U). Der Fall war vom Bundesfinanzhof an die erste Instanz zur Entscheidung zurückverwiesen worden.

▶ Anlage EÜR, Zeilen 58 ff.