Viele VW-Kunden haben dem Vergleich bereits zugestimmt, den VW als Ergebnis der Musterklage angeboten hat. Für die anderen wird die Frist verlängert. Was dabei zu beachten ist. Von Felix Petruschke

Mehr Bedenkzeit für VW-Kunden: Wie der DAX-Konzern am Montag mitteilte wird die Frist, um das Vergleichsangebot in der Musterklage anzunehmen, bis zum 30. April verlängert. Ursprünglich war die Anmeldefrist Anfang dieser Woche abgelaufen. Kunden, die noch nicht alle Unterlagen eingereicht haben oder noch unentschlossen sind, sollen dadurch die Möglichkeit bekommen den Vergleich doch noch anzunehmen. Voraussetzung dafür: Die Kunden müssen in der Musterklage registriert und anspruchsberechtigt sein.

Bis heute hat sich VW, im Rahmen des mit Verbraucherschützern ausgehandelten Vergleichs, bereits mit drei Vierteln seiner geschädigten Dieselkunden geeinigt. Damit werde auf 200.000 Anspruchsberechtigte eine Summe von 620 Millionen Euro verteilt, erkärte VW. An die Anspruchsberechtigten sollen ab dem 5. Mai Beträge zwischen 1350 und 6250 Euro überwiesen werden - je nach Alter und Modell des Fahrzeugs. Im Gegenzug müssen sie auf künftige Klagen verzichten. Damit will Volkswagen die Lasten durch den Dieselskandal eindämmen, der den Konzern bereits 31,3 Milliarden Euro gekostet hat.

Was VW-Kunden wissen sollten


Trotz der verlängerten Frist raten Verbraucheranwälte weiterhin jedes Vergleichsangebot einzeln und gründlich zu prüfen: Beispielsweise könne es sich für Kunden, die ihr Auto als Gebrauchtwagen günstig gekauft haben, deutlich mehr lohnen den Vergleich anzunehmen, als für Kunden die ein teures Auto gekauft haben und damit noch wenig gefahren sind. Ein guter Richtwert seien zudem 15-20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises als Entschädigung. Wird dieser Richtwert stark unterschritten sollten sich Dieselfahrer überlegen weiterzuklagen.

Ermutigend für Verbraucher: Die große Mehrheit der Oberlandesgerichte entscheidet mittlerweile in ihrem Sinne. Vom Bundesgerichtshof, dem höchsten Zivil- und Strafgericht, wird im Mai ein erstes und wahrscheinlich wegweisendes Urteil erwartet. Viele Beobachter sehen das Angebot von VW daher als Versuch, mit möglichst vielen Geschädigten noch vor Mai zu einer vergleichsweise billigen Einigung zu kommen.