"Verbraucher, denen in den kommenden Tagen eine Rechnung samt Beitragserhöhung ins Haus flattert, können ihr Sonderkündigungsrecht ausüben und somit doch noch mehr Geld sparen", erklärt die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV). Nachdem der Verbraucher von der Beitragserhöhung erfahren hat, kann er innerhalb eines Monats den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres doch noch kündigen. Da der Versicherungsnehmer in der Beweispflicht ist, dass die Kündigung fristgerecht beim Versicherer eingegangen ist, empfiehlt es sich, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherung zu richten.

Wichtig: Die Kündigung eines bestehenden Vertrages sollte erst dann ausgesprochen werden, wenn sicher ist, dass der benötigte Schutz auch bei einer anderen Versicherung zu bekommen ist. Nicht, dass der Verbraucher nachher ohne Versicherungsschutz dasteht. "Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist zwar eine Pflichtversicherung und muss daher dem Kunden angeboten werden, bei der Kaskoversicherung gilt dies aber nicht. Da kann dem Kunden also der Versicherungsschutz versagt werden", erklärt der BdV.

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Was Sie bei einer Kfz-Police unbedingt brauchen - und was nicht



Bei alten Autos reicht es häufig, nur eine Kfz-Haftpflichtpolice abzuschließen. Doch Verbraucherschützer raten, dass ein Fahrzeug zumindest in den ersten drei Jahren vollkaskoversichert sein sollte, während nach etwa zehn Jahren selbst der Teilkaskoschutz nicht mehr unbedingt nötig ist. Der BdV rät zu einer Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko und von maximal 500 Euro in der Vollkasko, um die Beiträge zu senken.

HAFTPFLICHT



Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden beim gegnerischen Unfallopfer ab. Auch die Insassen des eigenen Fahrzeugs sind geschützt. Der Fahrer selbst und Schäden am eigenen Auto bekommen allerdings keine Deckung. Die Police wirkt außerdem wie eine Rechtsschutzversicherung, weil sie unberechtigte Ansprüche Dritter abwehrt. Vorsicht: Unfälle durch Alkoholund Drogenkonsum regulieren die Gesellschaften zwar, doch werden sie versuchen, sich das Geld vom Versicherten zurückzuholen.

Als Mindestdeckung vorgeschrieben sind 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, eine Million für Sachschäden und 50 000 Euro für Vermögensschäden (beispielsweise wenn der Geschädigte einen Flug versäumt und deshalb Schadenersatz fällig wird). Doch sollte man deutlich darüber hinausgehen. Bei Personenschäden sind mindestens 50 Millionen Euro empfehlenswert, bei Sachschäden sollten zehn Millionen Euro ausreichen. Weitere wichtige Kriterien sind:

Mallorca-Police Diese Option erhöht die Deckung für Mietwagen im europäischen Ausland auf deutsches Niveau. Die Mallorca-Police kostet meistens keinen Aufschlag.

Verspätete Anzeige Bis zu welcher Schadenhöhe reguliert der Versicherer einen Schaden, den der Versicherte selbst tragen will, dann aber doch verspätet einreicht?

Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Welche Nachzahlung wird fällig, wenn der Kunde im Antrag falsche Angaben gemacht hat, etwa wenn die tatsächliche durchschnittliche Laufleistung höher liegt als angegeben?

TEILKASKO



Sie zahlt, wenn das eigene Auto gestohlen oder durch bestimmte Ursachen beschädigt wird, etwa wenn Hagel Spuren im Lack hinterlässt oder bei Sturm ein Ast auf den Wagen fällt. Ebenfalls eingeschlossen sind Glasbruch sowie Kabelschäden durch Kurzschluss. Weitere wichtige Kriterien sind:

Marderbisse Schäden an Schläuchen und Verkabelung und deren Folgen sollten eingeschlossen sein. Vorsicht: Bei manchen Versicherern sind die zu erstattenden Summen begrenzt.

Erweiterung der Elementargefahren Welche Gefahren sind - zusätzlich zur Überschwemmung als Basisschutz - mitversichert? Großzügige Versicherer zahlen außerdem bei Lawinen, Dachlawinen, Erdbeben, Erdrutsch, Muren oder Steinschlag.

VOLLKASKO



Sie zahlt, wenn das eigene Auto durch eigenes Verschulden beschädigt wird oder wenn Dritte das Fahrzeug mutwillig beschädigen. Außerdem ist der volle Teilkaskoschutz inbegriffen. Weitere wichtige Kriterien sind:

Wildschadenklausel In der Regel sind nur Zusammenstöße mit Haarwild versichert, also etwa Wildschweine, Rehe und Hasen. Die Police sollte für Kollisionen mit allen Tieren gelten, so auch für Vögel, Hunde, Katzen, Pferde etc.

Neuwertentschädigung Innerhalb welcher Frist nach Neukauf wird der komplette Neupreis bei einem Totalschaden ersetzt? Gute Tarife leisten noch nach 18 Monaten.

Kaufwertentschädigung Innerhalb welcher Frist nach Gebrauchtkauf wird der komplette Kaufpreis ersetzt? Hier sind bei leistungsstarken Anbietern 14 Monate drin.

Grobe Fahrlässigkeit Üblicherweise leistet der Versicherer nicht, wenn der Kunde beispielsweise eine rote Ampel oder ein Stoppschild überfährt und verunglückt. Deshalb sollte der Anbieter auf den sogenannten Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Vorsicht: Das ist kein Freibrief. Besonders grobe Schnitzer muss sich der Fahrer nach wie vor zuschreiben lassen, etwa das Steckenlassen der Schlüssel bei einem Autodiebstahl. Oder Unfälle unter Einfluss von Alkohol und Drogen.

FAHRERSCHUTZ



Insbesondere für Versicherte, die keine Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung haben und Vielfahrer sind, kommt eine Fahrerschutzversicherung infrage. Sie begleicht den Verdienstausfall und zahlt Schmerzensgeld bei einem selbst oder mitverschuldeten Unfall. Günstige Policen sind für etwa 25 Euro im Jahr zu haben. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Fahrer-Unfallversicherung und der Insassenunfallversicherung, die in zu wenigen Fällen greifen und deshalb nicht zu empfehlen sind.