Nächstes Jahr steigen die Prämien von mehr als sechs Millionen Privatversicherten um durchschnittlich elf Prozent. Im Vergleich zu den Steigerungen in den vergangenen Jahren, in denen sich die Prämien im Schnitt um drei bis vier Prozent verteuerten, ist diese Zahl ein echtes Pfund. Wichtigster Grund, warum die Beiträge von zwei Dritteln der Versicherten so stark steigen: Die Versicherer, können das Geld ihrer Kunden, das sie für später zurücklegen, nur noch zu Minizinsen anlegen. Dazu kommt der medizinische Fortschritt: Medikamente und Behandlungen werden immer besser, aber auch teurer.

Wechseln innerhalb der Privaten



Wer angesichts dieser Hiobsbotschaften an seiner Entscheidung für die private Krankenversicherung (PKV) zweifelt, sollte nicht resignieren, sondern den Tarif wechseln. Nach Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sind Wechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft ausdrücklich erlaubt. Zudem müssen die Versicherer, wenn sie die Prämie erhöhen, darauf hinweisen, dass der Kunde in einen günstigeren Tarif wechseln kann. "Wenn Wechselwillige kommen, stellen sich viele Versicherer erst mal stur", weiß Versicherungsberater Thorsten Rudnik. Schließlich müssen sie mit geringeren Einnahmen rechnen. Rudnik rät, hartnäckig zu bleiben. "Es gibt fast immer einen Tarif, in den es sich zu wechseln lohnt."

"Versicherte können sich ihren Wunschtarif auch maßschneidern", sagt Versicherungsmakler Thomas Adolph. Sie sollten die Gesellschaft auffordern, die Unterschiede des neu angebotenen gegenüber dem bisherigen Tarif zu nennen und die Mehrleistung auszuschließen. Hat der Versicherer nur einen oder wenige Tarife im Angebot, können Versicherungsberater helfen, die sich auf geschlossene Alttarife spezialisiert haben. Diese Berater, deren Stundensätze im Schnitt bei 150 Euro liegen, finden meist einen Tarif, in den der Versicherte noch wechseln kann. Zudem kann man den angestammten Tarif "schlanker" machen. "Es muss nicht das Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung sein", so Adolph.

Komplett den Versicherer zu wechseln ist finanziell ein Desaster. Erstens wird eine neue Gesundheitsprüfung fällig, und je älter - und tendenziell kränker - man bei Vertragsabschluss ist, desto höher wird die Prämie. Zweitens sind bereits gesammelte Alterungsrückstellungen perdu. Dieses aus den laufenden Prämien angesparte Kapital sorgt dafür, dass die Prämien im Alter deutlich langsamer steigen. Wer dagegen den Anbieter wechselt, kann das fürs Alter Ersparte nur mitnehmen, wenn er sich erstmals nach 2009 privat versichert hat. Und selbst dann bleibt ein Teil der Rückstellungen beim Altversicherer.



Zurück in die Gesetzliche



Für Privatversicherte, die eine kleine Rente erwarten, kann es sich lohnen, in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zurückzuwechseln. Wer die Grenze von 55 Jahren noch nicht überschritten hat, für den reicht es, einen Monat versicherungspflichtig geworden zu sein. Das heißt: Er muss derzeit einen Monat lang weniger als 4687,50 Euro brutto verdienen. Wer bereits vor 2009 privat versichert war, muss beim Monatsbrutto unter 4050 Euro bleiben. "Für Angestellte kann das heißen, dass sie mit ihrem Chef eine mindestens einmonatige Teilzeit vereinbaren", erklärt Versicherungsmakler Adolph. Diese Teilzeit sollte man etwa "aus familiären Gründen" anstreben. So hat man die Möglichkeit, nach ein paar Monaten wieder aufzustocken. Wenn der Vertrag geschlossen ist, bekommt der Angestellte von der Gehaltsbuchhaltung seines Arbeitgebers den Hinweis, dass er unter die Grenze für die Privatversicherung gerutscht ist. Mit dieser Mitteilung kann man seine PKV kündigen und sich eine gesetzliche Krankenkasse aussuchen. Auch wenn man im nächsten Vertrag wieder genug verdient, um sich privat zu versichern, gibt es keinen Zwang, wieder in die PKV zurückzuwechseln.

Selbstständige und Freiberufler haben es schwerer: Sie müssen sich einen Monat lang versicherungspflichtig anstellen lassen. Sind alle Alternativen zu teuer und der Wechsel in die Gesetzliche nicht mehr möglich, bietet die private Krankenversicherung zwei Tarife auf dem Niveau der gesetzlichen Versicherung: "Wer bereits vor 2009 privat krankenversichert war, kann in den Standardtarif wechseln", sagt Berater Rudnik. Wer dagegen erst seit 2009 in der PKV ist, hat diese Möglichkeit nicht mehr. Für diese Gruppe wurde der sogenannte Basistarif geschaffen. Beide kosten maximal den Höchstbeitrag der GKV.