Das klingt toll, könnte sich aber bei stark fallenden Notierungen als gefährliches Schönwettermodell entpuppen. Und es gibt weitere Haken. So suggeriert das Stiftungskonstrukt Gemeinnützigkeit. Tatsächlich ist die BWF aber eine nicht rechtsfähige Stiftung, für deren Gründung kein staatliches Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Und die BWF verlangt ein Drittel Aufschlag auf den handelsüblichen Goldpreis. Der Trick: Sie tut selbst bei großen Investitionen so, als würde der Kunde das Edelmetall in teuren Grammbarren statt in Unzen kaufen. Man wolle Anleger nicht mit fremden Gewichtseinheiten "verwirren", sagt die BWF auf Nachfrage.

RED