Herr Diamond, die Fonds Ihres Hauses sind in einer Vielzahl von Aktien aus unterschiedlichen Ländern investiert. Wie halten Sie es mit der Abstimmung auf Hauptversammlungen und behalten dabei den Überblick?

Allianz Global Investors einen übergeordneten Allgemeinrahmen für die Abstimmung auf Hauptversammlungen geschaffen haben, der im besten Sinne unserer Kunden ist.

Sie entscheiden also zentral, wie Sie zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt abstimmen?

Nein, es ist wichtig zwischen den Richtlinien und der Entscheidung hinsichtlich konkreten Abstimmung zu unterscheiden. Auf globaler Ebene haben wir den eben erwähnten allgemeinen Rahmen, der eine Reihe abstrakt gehaltener Prinzipien enthält und somit eine Hilfestellung für die Umsetzung unserer Abstimmungsaktivitäten darstellt. Der Rahmen wurde entwickelt, um den Investmenteinheiten von AllianzGI ein Raster an die Hand zu geben, anhand dessen diese im Einzelfall abwägen können, wie sie im Sinne der Kunden abstimmen. Denn die Entscheidung, wie auf einer HV zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten abgestimmt wird, liegt bei der Investmenteinheit. Unsere Leitlinien überlassen es den Abstimmungskomitees der einzelnen Investmenteinheiten selbständig, d.h. ohne direkte oder indirekte Beeinflussung durch die Muttergesellschaft oder anderen verbundenen Unternehmen, im Einklang mit lokalen Gesetzen, Standards und Kundenanforderungen angemessen auf Hauptversammlungen abzustimmen.

Wie muss man sich das in der Praxis vorstellen?

Die jeweiligen Abstimmungskomitees tragen letztlich die Verantwortung dafür, wie die jeweiligen Einheiten auf einer HV abstimmen. Im Tagesgeschäft sorgen Spezialisten, unsere regionalen "Proxy Voting Officers", dafür und verschaffen den Einheiten den Überblick über alle relevanten HV und die zur Abstimmung stehenden Anträge. Sie tauschen sich auch in Fällen, die nicht ganz eindeutig sind, mit unseren Portfoliomanagern und Analysten aus, um ihre Entscheidungen besser zu fundieren. Aufgrund der schwierigen praktischen Umsetzbarkeit, persönlich auf über 2300 HVs weltweit abzustimmen, hat AllianzGI weitgehend, wie viele andere Investmenthäuser auch, die Ausübung des Stimmrechts aus Effizienzgründen an einen Dienstleister delegiert.

In letzter Zeit wurden auch Stimmen laut, die sagen, dass diese Dienstleister zu mächtig wurden. Würden Sie dem zustimmen?

Ich kann die Bedenken nachvollziehen. Als Investors sind Sie aber doch frei in der Entscheidung, ob Sie sich externe Unterstützung holen und welche Vollmachten Sie ausstellen. Wir unterscheiden klar zwischen der eigentlichen Entscheidung, die in den regionalen Abstimmungskomitees erfolgt, und der Umsetzung dieser Entscheidungen durch unseren Dienstleister.

Stimmt Allianz GI immer in der gleichen Art und Weise ab oder kommt es vor, dass beispielsweise ihre europäische Investmentgesellschaft anders abstimmt als die in Asien?

Sie erwähnen die europäische Einheit, zu der Investmentteams in Frankfurt und - seit der der Verschmelzung rechtlicher Einheiten in den letzten Monaten -auch die Teams in London und Paris gehören. Die Verschmelzung der rechtlichen Organisation in Europa hat dazu beigetragen, die Komplexität auch im Hinblick auf das Proxy Voting zu reduzieren. Dass wir globale Leitlinien haben heißt nicht, dass die Einheiten aufgrund bestimmter lokaler Faktoren und Besonderheiten auf Kundenseite nicht auch unterschiedlich abstimmen könnten.

Habe ich als Anleger eine Möglichkeit zu erfahren, wie auf einzelnen HVs abgestimmt wurde?

Wir sind transparent sowohl im Hinblick auf unsere Leitlinien als auch im Hinblick auf das Abstimmungsverhalten selbst und veröffentlich diese Informationen regelmäßig. Wir haben auf globaler Ebene das Stimmverhalten unserer Investmenteinheiten rückblickend für 2013 analysiert. Auf 45,4% der Hauptversammlungen haben wir gegen einen oder mehrere Anträge des Managements gestimmt bzw. uns der Stimme enthalten. Wir haben insgesamt über mehr als 26000 einzelne Anträge abgestimmt und dabei in 8,2% der Fälle gegen das Management gestimmt. Bei den folgenden Themen haben wir am häufigsten gegen die Anträge des Managements gestimmt: Kapitalerhöhungen ohne Vorkaufsrecht für die Aktionäre, vergütungsbezogene Anträge sowie Anträge zur Besetzung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung. Darüber hinaus haben wir insgesamt 307 von 476 von Aktionärsseite eingebrachten Anträge unterstützt.