DAS DEUTSCHE TRENNBANKENGESETZ

Das grundsätzliche Ziel des "Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen" ist es, die Spareinlagen vom spekulativen Eigengeschäft der Geldinstitute abzuschirmen: Bei einer Bankenschieflage sollen die Privatkunden nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Dazu sieht das Gesetz vor, dass die betroffenen Geldhäuser ihre Geschäfte bis Juli 2015 in zwei Töchter aufspalten müssen: Das Einlagengeschäft soll in der einen Tochter gebündelt werden. In der anderen werden das riskante Eigengeschäft, die Finanzierung von Hedge-Fonds und der Hochfrequenzhandel zusammengefasst. Die Quersubventionierung von Spekulationen durch Spareinlagen ist also nicht mehr möglich.

Für die Einlagen-Tochter bleibt der Eigenhandel mit Kundenbezug allerdings erlaubt. Dazu gehört auch das schwer vom Eigenhandel ohne Kundenbezug abzugrenzende "Market-Making". Dabei stellen Banken regelmäßig Kurse für Finanzprodukte, um diese für ihre Kunden handelbar zu halten. Im Einzelfall darf die Finanzaufsichtsbehörde BaFin von einem Geldhaus aber auch die Abtrennung seiner Market-Making-Aktivitäten verlangen.

Die Trennbankenregeln greifen erst ab Schwellenwerten: Die Handelsaktivitäten müssen mehr als 20 Prozent der Bilanzsumme ausmachen oder größer als 100 Milliarden Euro sein. Außerdem muss die Bilanzsumme über 90 Milliarden Euro liegen. Betroffen von dem Gesetz sind rund ein Dutzend deutscher Kreditinstitute, an vorderster Stelle der Branchenprimus Deutsche Bank.

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DIE ÜBERLEGUNGEN AUF EU-EBENE

Bis zu gemeinsamen Regelungen beim Thema Trennbanken in der Europäischen Union ist es noch ein weiter Weg. Vor über einem Jahr legte der damalige EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier seine Vorschläge vor, die bei 30 Großbanken eine striktere Trennung riskanter Finanzaktivitäten vom übrigen Geschäft ab 2017 vorsehen. Kritiker bemängelten schon damals, dass die Vorschläge weit hinter dem zugrunde liegenden Bericht des finnischen Notenbankers Erkki Liikanen zurückblieben und kaum noch eine Bank ernsthaft davon betroffen sei.

Zwar will der neue EU-Finanzmarktkommissar Jonathan Hill die Vorschläge seines Vorgängers Barnier in abgemilderter Form weiterverfolgen. In Brüssel liegt der Ball aber zunächst im Feld des EU-Parlaments, das wie die EU-Staaten eine gemeinsame Position zu den Vorschlägen der Kommission finden muss. Bisher ist dies im Finanzausschuss des Parlaments nicht gelungen, weil über den Berichtsentwurf des zuständigen EVP-Abgeordneten Gunnar Hökmark über 800 Änderungsanträge eingegangen sind. Eine Abstimmung in dem Ausschuss dürfte es nicht vor Mitte April geben. In seinem Entwurf betont Hökmark die Bedeutung der Universalbanken, worauf er auf Kritik von Grünen und Sozialisten gestoßen ist. Wann das gesamte EU-Parlament eine Position findet ist offen, und auch die EU-Staaten hatten EU-Diplomaten zufolge zuletzt noch sehr unterschiedliche Vorstellungen. Ob in Brüssel eine EU-weite Regelung noch in diesem Jahr verabschieden wird, steht damit in den Sternen.

Fällt die EU-Rahmengesetzgebung tatsächlich schwächer aus als das deutsche Trennbankengesetz, wäre die Deutsche Bank gegenüber ihren Konkurrenten im Nachteil. Bisher sind Vorstöße des Bundesfinanzministeriums, das deutsche Gesetz abzuschwächen und etwa der Einlagentochter zumindest besicherte Kredite an Hedgefonds zu erlauben, am Widerstand in der SPD gescheitert.

Reuters