Ob die Düsseldorfer Verlagsgesellschaft, die das Börsenjournal "Effecten-Spiegel" herausgibt, aber tatsächlich wie gefordert von der Deutschen Bank 4,8 Millionen Euro Nachschlag für ihre Postbank-Aktien verlangen kann, muss nun noch vom Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden werden. Dorthin verwies der BGH den Streit zurück.

Effecten-Spiegel wirft der Deutschen Bank vor, bei der Übernahme der Postbank Kleinaktionären nur 25 Euro pro Aktie und damit zu wenig bezahlt zu haben. Die Deutsche Bank hätte rund das Doppelte zahlen müssen, argumentiert die Verlagsgesellschaft. Sie scheiterte aber in den Vorinstanzen mit ihrer Klage. Die Revision war nun vor dem BGH erfolgreich. (Az. II ZR 353/12)

Die Deutsche Bank war im September 2008 zunächst mit 29,75 Prozent bei der Postbank eingestiegen - zu einem Preis von 57,25 Euro je Aktie. Damit blieb sie unter der Marke von 30 Prozent, oberhalb der ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre fällig wird. Erst in einem zweiten Schritt stockte sie auf 48 Prozent auf, zahlte dafür nach dem Ausbruch der Finanzkrise aber nur noch 23,92 Euro je Aktie. Am 7. Oktober 2010 veröffentlichte die Deutsche Bank ein Übernahmeangebot für die Aktien der Postbank zum Preis von 25 Euro je Aktie. Damit mussten sich die Postbank-Kleinaktionäre letztlich begnügen. Die Effecten-Spiegel AG nahm die Offerte an und kassierte 3,75 Millionen Euro für ihre Anteile, zog aber vor Gericht und fordert dort mehr Geld. Sie wirft der Deutschen Bank und dem vorherigen Postbank-Mehrheitseigentümer Deutsche Post abgestimmtes Verhalten ("acting in concert") vor.

Reuters