Frick wird die Bewerbung von Aktien im Auftrag Dritter gegen den Erhalt eines Entgelts vorgeworfen. "Der Tatbestand der Marktmanipulation ist allein dadurch erfüllt, dass bei der Bewerbung der Aktien nicht erklärt wurde, dass sie gegen Entgelt beworben wurden", sagte Oberstaatsanwalt Philipp Zmyj-Köbel zur Begründung.

Dem Angeklagten sei allerdings zugute zu halten, dass er durch ein frühes Geständnis eine komplexe Beweisführung vermieden habe, voll geständig gewesen sei, den erzielten Gewinn vollständig zur Begleichung des Schadens durch eine Treuhandgesellschaft zur Verfügung stelle und bereits seit Januar 2013 in Untersuchungshaft sitze. "Frick hat deutlich gemacht, dass er sich auch inhaltlich von der Tat distanziert", sagte Zmyj-Köbel.

Für den Mitangeklagten Michael J. forderte der Staatsanwalt ein Jahr und sechs Monate Haft. Der Vorwurf der Marktmanipulation war zuvor für beide von drei Fällen auf einen Fall, die Manipulation des Aktienkurses von LetsBuyIt, beschränkt worden.

Zudem war die Anklage wegen Betrugs fallengelassen worden, da die Höhe des entstandenen Schadens nach Auffassung des Gerichts nicht ohne eine unangemessen lange Strafverfolgung hätte ermittelt werden können. Frick sitzt seit Januar 2013 in Untersuchungshaft. Das Urteil gegen den Ex-Börsenguru und Autor ("So finden Sie die Kursraketen") wird für Ende Februar erwartet.