Es hob damit eine Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts auf, das das Strafverfahren nicht zugelassen hatte. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt.

Zur Begründung führte das Gericht eine Vielzahl von Indizien an, die eine "verdeckte Beschlusslage" von Porsche zur Aufstockung der Beteiligung an VW nahe lege. Anders als die Vorinstanz schloss der erste Strafsenat des Oberlandesgerichts in seiner 20 Seiten umfassenden Entscheidung daraus, dass zur Klärung eine Hauptverhandlung vor Gericht nötig sei. Dabei verwies der Senat auf Unterlagen über die Beratung von Porsche durch eine Großkanzlei für die Kommunikationsstrategie sowie auf Zeugenaussagen im Zusammenhang mit den Ermittlungen. Mit dem Prozess wurde der 13. Wirtschaftstrafkammer des Landgerichts beauftragt.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Dezember 2012 Anklage gegen Wiedeking und Härter erhoben. Sie wirft den geschassten Porsche-Managern vor, Anleger getäuscht zu haben, als sie 2008 offiziell die Absicht zur Übernahme von VW bestritten. Die Anleger hätten deshalb bei sinkendem VW-Kurs Aktien leer verkauft und sie später viel teurer beschaffen müssen. Wiedeking und Härter bestritten den Vorwurf. Schadensersatzklagen von Hedgefonds und anderen Investoren haben die Landgerichte Braunschweig und Stuttgart zum Teil bereits abgewiesen. Weitere Zivilverfahren laufen noch. Der frühere Porsche-Finanzvorstand Härter wurde wegen Kreditbetrugs verurteilt.

Seit Februar 2013 ermittelt die Staatsanwaltschaft zudem gegen mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Porsche SE, darunter die Porsche-Großaktionäre Ferdinand Piech und Wolfgang Porsche, wegen Beihilfe zur Marktmanipulation. Ob auch hier Anklage erhoben wird, hängt vom Ausgang der Verfahren gegen Härter und Wiedeking ab.

Reuters