Diese Bedingungen seien zumindest in diesem Punkt "nicht angemessen und verstoßen zu Lasten der Nutzer gegen datenschutzrechtliche Wertungen." Das Bundeskartellamt führt gegen Facebook ein Verwaltungsverfahren. Am Ende kann es zu einer Einstellung des Verfahrens, Verpflichtungszusagen des Unternehmens oder einer Untersagung durch die Kartellbehörde kommen. Eine abschließende Entscheidung in der Sache werde nicht vor Frühsommer 2018 erwartet, so die Behörde.

MUNDT: VERBRAUCHER BENÖTIGEN STEUERUNGSMÖGLICHKEITEN

Mundt forderte in einer ersten Einschätzung, den Facebook-Nutzern müssten Steuerungsmöglichkeiten eingeräumt werden, die die Datennutzung eingrenzt. Facebook sei ein marktbeherrschendes Unternehmen und seine Nutzer könnten daher nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen. Die Teilnahme am Netzwerk setze aber neben der Registrierung eine uneingeschränkte Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen voraus. Der Nutzer habe keine andere Wahl, als das Gesamtpaket zu akzeptieren oder ganz zu verzichten.

"Auf der einen Seite steht mit dem sozialen Netzwerk eine kostenlose Dienstleistung, auf der anderen Seite stehen attraktive Werbeplätze, deren Wert gerade deshalb so hoch ist, weil Facebook über riesige Mengen personalisierter Daten verfügt", erklärte Behördenchef Mundt. Dabei müsse sich Facebook an die Regeln und Gesetze halten. "Das Kartellrecht verbietet es, dass ein Unternehmen seine Marktmacht missbräuchlich ausnutzt."

Dank boomender Werbeeinnahmen hatte Facebook zuletzt einen Gewinnsprung verbucht. Damit setzte sich das Unternehmen aus Menlo Park in Kalifornien, zu dem auch die Foto- und Videoapp Instagram und der Messenger-Dienst Whatsapp gehören, von seinem Konkurrenten Google ab.