Dem einschlägig vorbestraften Angeklagten sei bei Bemessen der Strafe unter anderem zu Gute zu halten, dass er ein "vollumfängliches, von Reue getragenes Geständnis abgelegt" habe, das "über den eigenen Beitrag an der Tat weit hinausging", sagte Rechtsanwalt Daniel Krause am Montag vor dem Landgericht in Frankfurt am Main. Frick wird vorgeworfen, für die Zahlung eines Schmiergeldes in Millionenhöhe den Kurs der Aktie Letsbuyit in die Höhe getrieben zu haben.

Oberstaatsanwalt Philipp Zmyj-Köbel hatte in der Vorwoche eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten für Frick beantragt. Die zunächst erhobene Anklage wegen Betruges war im Laufe der Hauptverhandlungfallen gelassen worden.

Krause kündigte außerdem an, gegebenenfalls einen Antrag auf Halbstrafe zu stellen, der dazu führen könnte, dass die für Frick verhängte Strafe nach der Hälfte der Zeit unter Auflagen ausgesetzt würde. Für den Fall der Gewähr einer solchen Halbstrafe schlug Krause angesichts der seit Januar 2013 andauernden Untersuchungshaft eine Umwandlung der verbleibenden Haftstrafe in 500 Arbeitsstunden vor.

Schließlich müsse strafmildernd auch berücksichtigt werden, dass Frick "glaubhaft und wiederholt" versichert habe, einen Totalverlust auf Seiten der Anleger nicht beabsichtigt zu haben. Frick habe außerdem den mit der Marktmanipulation erzielten Betrag in Höhe von 1,24 Millionen Euro vollständig zur Verfügung gestellt, um die betroffenen Anleger zu entschädigen; ein eventueller Restbetrag solle an gemeinnützige Einrichtungen fließen. Zudem sitze der Vater zweier Kinder "mit mehr als 400 Tagen für ein Wirtschaftsstrafverfahren bereits ungewöhnlich lange in Untersuchungshaft", sagte Krause und beantragte vor Gericht eine Strafe, die dem Angeklagten eine "Perspektive für seine Familie und sein Leben" lasse. Für den Mitangeklagten Michael J. beantragte dessen Verteidiger eine Bewährungsstrafe von zwölf Monaten, die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und sechs Monate Haft beantragt. Das Urteil soll am kommenden Dienstag (25. Februar) verkündet werden.