von Herausgeber Frank-B. Werner

Die Krise um den in Frankfurt gelisteten Möbelhersteller Steinhoff hat in der vergangenen Woche auch die Europäische Zentralbank (EZB) erreicht. Im Rahmen des gewaltigen Anleihekaufprogramms der EZB hatte die finnische Notenbank für das Eurosystem Anleihen der europäischen Tochtergesellschaften von Steinhoff erworben, deren Kurs sich nach Bekanntwerden einer Gewinnwarnung und möglicher Bilanzmanipulationen fast halbierte. Das bringt die EZB nicht um, wirft aber ein Licht auf die Risiken, die mit den Anleihekaufprogrammen verbunden sind, mit denen sie die Finanzmärkte mit immer neuer Liquidität versorgt. Stand zunächst die Praxis der EZB, auf ein Mindesterfordernis der Pfandqualität bei Staatsanleihen zu verzichten und zum Beispiel (ab Mai 2010) auch griechische, portugiesische und irische Staatsanleihen zuzulassen, im Mittelpunkt der Besorgnis, so sind es seit Juni 2016 die Unternehmensanleihen, die neu ins Programm aufgenommen wurden. Knapp 130 Milliarden beträgt mittlerweile das Volumen, das die EZB von privaten Schuldnern auf die Bücher genommen hat - für ein gutes Viertel haftet der deutsche Steuerzahler. Es bleibt abzuwarten, was die EZB nun tut. Wirft sie notleidende Anleihen aus dem Portfolio (weil das Rating nicht mehr der Mindestanforderung "BBB-" entspricht), verstärkt sie den Preisdruck. Behält sie sie (wie die wackligen Staatsanleihen), lädt sie sich Abschreibungspotenzial auf. Beides ist unerfreulich.

Unerfreulich ist auch, dass sich die im Bundestag vertretenen Parteien zwar (noch) nicht auf eine neue Regierung einigen konnten, über fast alle Lager hinweg aber Einigkeit über die Fortführung der umstrittenen automatischen Diätenerhöhung besteht. Dieser Automatismus, der sich am sogenannten Nominallohnindex der Wirtschaft bemisst, muss spätestens drei Monate nach der konstituierenden Sitzung des Bundestags beschlossen werden. Sonst muss - was für den steuerzahlenden Bürger wesentlich transparenter wäre - jedes Jahr über die Bezüge der Parlamentarier debattiert werden.