Die Kammer erklärte in ihrer Begründung, durch die umgehende Durchführung der Ausfuhr würden "vollendete Tatsachen" geschaffen. Es sei nicht damit zu rechnen, dass die Lieferung des Gefechtsübungszentrums und seiner Bestandteile an das russische Verteidigungsministerium nach weiterer und abschließender rechtlicher Prüfung jemals rückgängig gemacht werden könne.

Gegen diesen Beschluss kann Rheinmetall Beschwerde einlegen, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel zu entscheiden hätte. Am Mittwoch blieb zunächst offen, ob der Düsseldorfer Konzern weitere rechtliche Schritte unternehmen will. Für eine Stellungnahme war niemand zu erreichen.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte die Genehmigung für den Verkauf eines Gefechtsübungszentrums von Rheinmetall an das russische Heer kassiert und ging damit noch über die Sanktionen der EU hinaus. Das Wirtschaftsministerium räumte bereits ein, dass damit Regresszahlungen drohen könnten. Konzernchef Armin Papperger hatte auf der Bilanzpressekonferenz im März noch erklärt, der 100-Millionen-Euro-Auftrag sei beinahe vollständig bezahlt. Anfang August kassierte er dann seine Jahresprognose und bezifferte die Einbußen durch den Exportstopp mit 15 bis 20 Millionen Euro.

Reuters