Das Gehalt von Bernd Osterloh, seit zwölf Jahren Betriebsratschef bei Volkswagen, ist ins Visier der Staatsanwaltschaft Braunschweig gerückt. Sie ermittelt wegen Untreueverdachts: VW-Manager sollen ihm finanzielle Vorteile gewährt haben. Mit Bonuszahlungen kam er in Spitzenzeiten laut eigenen Angaben auf 750 000 Euro Gehalt im Jahr.

Im Gegensatz zu Vorständen und Aufsichtsräten müssen die Gehälter des Betriebsrats nicht öffentlich gemacht werden. Bei einer Umfrage von €uro am Sonntag unter den 30 DAX-Unternehmen nannte nur BASF eine Zahl: Die Betriebsräte verdienten hier 2016 im Schnitt 67 000 Euro.

Spielraum bei der Bezahlung



Zwar regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Vergütung. Doch Volker Rieble, Professor an der Universität München, sagt: "Die Definition lässt Arbeitgebern zu viel Spielraum bei der Bezahlung und schadet der Transparenz", erläutert Rieble. "Die Unternehmen haben sich daran gewöhnt, Betriebsräte recht freihändig zu vergüten. Verstöße gegen das Gesetz zur Betriebsratsvergütung lassen sich schlecht beweisen." Unternehmen, die Betriebsräten Begünstigungen genehmigen, können sich etwa der Untreue und der Steuerhinterziehung schuldig machen. Das Land Niedersachsen und die IG Metall streben deshalb eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes an. Dies würde alle größeren Unternehmen betreffen.

Die Krux bei der Bezahlung von Betriebsräten liegt in der Definition des Betriebsrats und der bestehenden Regelung ihrer Gehälter. "Die Tätigkeit eines Betriebsrats ist ein Ehrenamt und darf deshalb nicht bezahlt werden", sagt Rieble. Sie werden stattdessen nach ihrer ursprünglichen Tätigkeit im Betrieb entlohnt.

Das Gesetz sieht vor, dass sie gegenüber Kollegen, die nicht Betriebsrat sind, weder bevorzugt noch benachteiligt werden. So wird einem freigestellten Betriebsrat eine fiktive Karriere unterstellt. Während seiner normalen Laufbahn hätte er ja befördert werden und eine Gehaltserhöhung erhalten können. Das Gehalt soll sich dabei an der Bezahlung vergleichbarer Arbeitnehmer mit einer betriebsüblichen Entwicklung orientieren.

Dazu können bestimmte Mitarbeiter zum Vergleich herangezogen werden. Auch das ist laut Rieble problematisch: "Betriebsräte haben Interesse daran, dass festgelegte Vergleichsarbeitnehmer gute Karrieren machen, und können das unterstützen."

Interessenskonflikte



Dazu kommt die Struktur von Aktiengesellschaften. Hier sitzen im Aufsichtsrat auch immer Betriebsräte. Die sollen den Vorstand beaufsichtigen. Der wiederum legt aber ihr Gehalt fest. "Die Gefahr dabei ist eine Bezahlung nach dem Motto: Wenn der Betriebsrat zufrieden ist, schaut er im Aufsichtsrat nicht so genau hin", sagt Rieble.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle von möglichen Begünstigungen. Lothar Adler, der 2008 zum Siemens-Betriebsratschef gewählt wurde, soll dabei einen Gehaltssprung von etwa 100 000 Euro verbucht haben - auf ein Jahresgehalt von 300 000 Euro. Einen weiteren Fall gab es 2016 bei den Stuttgarter Straßenbahnen. Klaus Felsmann, Betriebsratschef und Busfahrer, verdiente laut Berichten 100 000 Euro pro Jahr. Ein Teil sei inzwischen zurückgefordert worden.